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MOBILE GESUNDHEITSVERSORGUNG

Arbeitstage: Montag bis Sonntag

 

Arbeitszeit: nach Bedarf und Absprache 

 

telefonische Terminvereinbarung (je nach freien Kapazitäten)

 

Abrechnung im 30-Minuten-Takt

 

flexible Abrechnung (täglich, wöchentlich oder monatlich)

 

 

Die pflegerischen Leistungen werden laut dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) eigenverantwortlich bzw. nach ärztlicher Anordnung durchgeführt. 

 

 

eigenverantwortlich: 

 

  • Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess

  • Planung und Durchführung von Pflegeinterventionen bzw. -maßnahmen

  • Unterstützung und Förderung der Aktivitäten des täglichen Lebens

  • Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes 

  • Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen

  • Aufgaben zur Prävention und Gesundheitsförderung 

  • psychosoziale Beratung sowie Gesundheitsberatung 

 

nach ärztlicher Anordnung:

 

  • Vorbereitung und Verabreichung von Arzneimitteln

  • Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen

  • Punktion und Blutentnahme aus den Kapillaren bzw. venöse Blutabnahme 

  • Legen und Wechsel periphervenöser Verweilkanülen

  • Setzen von transurethralen Kathetern zur Harnableitung

  • professionelle Wundversorgung (Verbandswechsel, Nahtentfernung u.Ä.)

  • Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma

  • Weiteres auf Anfrage 

 

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(Auszug der pflegerischen Kernkompetenzen https://www.ris.bka.gv.at

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