MOBILE GESUNDHEITSVERSORGUNG

Arbeitstage: Montag bis Sonntag
Arbeitszeit: nach Bedarf und Absprache
telefonische Terminvereinbarung (je nach freien Kapazitäten)
Abrechnung im 30-Minuten-Takt
flexible Abrechnung (täglich, wöchentlich oder monatlich)
Die pflegerischen Leistungen werden laut dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) eigenverantwortlich bzw. nach ärztlicher Anordnung durchgeführt.
eigenverantwortlich:
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Gesamtverantwortung für den Pflegeprozess
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Planung und Durchführung von Pflegeinterventionen bzw. -maßnahmen
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Unterstützung und Förderung der Aktivitäten des täglichen Lebens
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Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustandes
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Beratung zur Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen
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Aufgaben zur Prävention und Gesundheitsförderung
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psychosoziale Beratung sowie Gesundheitsberatung
nach ärztlicher Anordnung:
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Vorbereitung und Verabreichung von Arzneimitteln
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Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen und Infusionen
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Punktion und Blutentnahme aus den Kapillaren bzw. venöse Blutabnahme
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Legen und Wechsel periphervenöser Verweilkanülen
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Setzen von transurethralen Kathetern zur Harnableitung
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professionelle Wundversorgung (Verbandswechsel, Nahtentfernung u.Ä.)
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Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma
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Weiteres auf Anfrage
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(Auszug der pflegerischen Kernkompetenzen https://www.ris.bka.gv.at)