Freiberuflich als DGKP starten – die wichtigsten Schritte
Kurz gesagt
Als freiberufliche DGKP brauchst du kein Gewerbe und keine Wirtschaftskammer. Wichtig sind: Eintragung im Gesundheitsberuferegister mit Freiberuflichkeit und Berufssitz, Meldung beim Finanzamt und bei der SVS, eine Berufshaftpflicht (empfohlen), Dokumentation und sachliche Werbung.
Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 25.10.2026.
Fachlich geprüft von DGKP Isabella Grick, GBR-Nr. 19-GBR-110919Stand der Fakten: 25.10.2026
Schritt für Schritt
GBR-Registrierung
Pflicht vor der Berufsausübung. Bei der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) für Freiberufliche, kostenlos, 5 Jahre gültig. Persönlich mit Papierformular oder online mit ID Austria. Unterlagen u. a.: Antrag, Identitäts- und Wohnsitznachweis, Qualifikationsnachweis, Passfoto, ärztliches Zeugnis, Strafregisterbescheinigung (max. 3 Monate alt). Der Antrag geht nicht per E-Mail oder Post.
Direkt hier: Online-Registrierung mit ID Austria · Antragsformular DGKP (PDF, am Bildschirm ausfüllbar) · alle GBR-Formulare (auch MTD, Ärztliches Attest)Freiberuflichkeit und Berufssitz melden
Pflicht. Änderungsmeldung im GBR (online mit ID Austria oder Formular an gbr@goeg.at). Frist: binnen eines Monats (laut GÖG, geprüft 26.10.2026) – z. B. bei Wechsel zu „freiberuflich“ oder neuem Berufssitz. Eine eigene Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft ist seit 01.07.2018 nicht mehr nötig. Der Berufssitz wird im öffentlichen Register angezeigt.
Direkt hier: Änderung online melden (Login mit ID Austria) · Formular „Bekanntgabe bzw. Änderung Arbeitgeber/Berufssitz“ (PDF) · Infoseite: Wie ändere ich meine Daten? · oder per E-Mail mit GBR-Nummer an gbr@goeg.atFinanzamt
Pflicht. Aufnahme der Tätigkeit binnen 1 Monat melden (FinanzOnline bzw. Formular Verf24).
Umsatzsteuer richtig einordnen
Heilbehandlungen freiberuflicher DGKP sind unecht umsatzsteuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG). Leistungen ohne therapeutisches Ziel (z. B. reine Betreuung, Begleitung, Haushalt) sind nicht befreit. Mit der Steuerberatung klären.
Kleinunternehmerregelung
Für nicht befreite Leistungen gilt eine Umsatzgrenze von 55.000 € brutto pro Jahr (seit 2025). Ob befreite Heilbehandlungsumsätze mitzählen: .
SVS – Neue Selbständige
Pflichtversicherung, wenn der Gewinn über der Versicherungsgrenze liegt (2026 vorläufig 6.613,20 € pro Jahr) . Selbst melden und Geld für Nachzahlungen zurücklegen.
Berufshaftpflicht
Im GuKG wurde keine gesetzliche Pflicht gefunden – dringend empfohlen. Auf Deckung für alle angebotenen Methoden achten (auch NADA, Aromapflege, Erstverordnung), Schlüsselverlust und Tätigkeit in fremden Wohnungen.
Pflegedokumentation und Verschwiegenheit
Pflicht: Dokumentation nach § 5 GuKG (10 Jahre aufbewahren ), Verschwiegenheit nach § 6 GuKG. Mündliche ärztliche Anordnungen dokumentieren.
Rechnung nach jeder Leistung
Pflicht nach § 36 Abs. 6 GuKG: klare Honorarnote mit Name, GBR-Nr., Berufssitz, Datum, Leistung, Betrag und USt-Hinweis.
Werbung nur sachlich
§ 38 GuKG: keine vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Werbung – keine Heilversprechen, keine Superlative, keine Rabattaktionen.
Fortbildung
Pflicht nach § 63 GuKG: mindestens 60 Stunden in 5 Jahren (Neufassung seit 01.09.2025 ). Bestätigungen aufheben.
Datenschutz
Du bist Verantwortliche:r für die Daten deiner Klient:innen: Datenschutzinformation beim ersten Termin, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge mit Software-Anbietern, keine Klientendaten in WhatsApp-Gruppen.
Medizinprodukte verordnen
Nach § 15a GuKG möglich: Onlinekurs (AK/ÖGK), danach SV-ID von der ÖGK.
Parktafel „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst“
- Was sie erlaubt: Halten und Parken auch im Halte- und Parkverbot für die Dauer der Pflege, wenn in der Nähe kein erlaubter Platz frei ist und der Verkehr nicht behindert wird (§ 24 Abs. 5a StVO).
- Wer sie bekommt: DGKP mit aufrechter GBR-Eintragung und freiberuflichem Berufssitz im GBR.
- Ablauf: Formular per E-Mail an gbr@goeg.at anfordern (Name und Eintragungsnummer) → ausgefüllt mit Führerscheinkopie zurück → Gebühren und einmalig 97 € Kostenbeitrag zahlen → die Tafel kommt per Post.
- Gültigkeit: Tafeln ab 01.07.2023 mit QR-Code, gültig solange die freiberufliche Registrierung gilt.
- Achtung: nur für konkrete Pflegefahrten. Missbrauch bis 726 € (§ 99 Abs. 3 lit. c StVO). Gilt nicht auf Privatgrund.
- Kurzparkzonen (z. B. Graz): unklar – vorher bei der Stadt nachfragen .
GBR: Parktafel – Voraussetzungen · Kosten · GBR-Formulare
Häufige Fragen
Brauche ich ein Gewerbe oder die Wirtschaftskammer?
Nein. Die Gesundheits- und Krankenpflege ist ein Gesundheitsberuf und von der Gewerbeordnung ausgenommen. Für Tätigkeiten außerhalb der Pflege (z. B. Verkauf von Produkten, Wellness-Massage) brauchst du aber ein Gewerbe.
Gibt es Kassenverträge?
Meist wird privat verrechnet. Ob Klient:innen bei ärztlich angeordneter medizinischer Hauskrankenpflege Kosten von der Kasse zurückbekommen, ist bei der ÖGK zu erfragen . Das Pflegegeld kann für deine Leistungen verwendet werden.
Muss ich eine Berufshaftpflicht haben?
Eine gesetzliche Pflicht wurde im GuKG nicht gefunden – sie ist aber dringend empfohlen, weil du persönlich haftest.
Wer darf mich vertreten?
Nur eine DGKP mit aufrechter GBR-Eintragung. Klient:innen müssen der Datenweitergabe zustimmen. Eine schriftliche Vertretungsvereinbarung ist empfehlenswert – unser Vertretungspool hilft beim Finden.
Darf ich Pflegegeld-Gutachten erstellen?
Ja, DGKP dürfen Pflegegeld-Gutachten erstellen. Frag bei der PVA bzw. SVS nach freier Mitarbeit . Familien, die du pflegst oder berätst, darfst du nicht selbst begutachten.
Gibt es Förderungen für den Start?
Eventuell das Neugründungs-Förderungsgesetz (Beratung über die SVS) und das AMS-Gründungsprogramm, wenn du arbeitslos gemeldet bist .
Nicht allein starten
Im Pflege-Netzwerk tauschen sich freiberufliche DGKP in einer WhatsApp-Gruppe aus, vertreten einander und teilen Vorlagen (im Mitgliederbereich, „Muster – ohne Gewähr“). Die Mitgliedschaft ist kostenlos – melde dich einfach bei uns.
Kostenlos Mitglied werdenQuellen
- GBR-Formulare – Gesundheit Österreich GmbH, geprüft 25.10.2026
- Parktafel – Voraussetzungen – laut Recherche
- Erstverordnung von Medizinprodukten – Onlinekurs – Arbeiterkammer, laut Recherche
- Gesundheitsberuferegister (USP) – USP, Stand 01.01.2026
Dieser Text ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Beträge ändern sich jährlich – wir prüfen die Seite jeden Jänner.
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von uns anhand der genannten Quellen sorgfältig geprüft. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Fehler gefunden? office@pflege-netzwerk.at












