Notfall 144 · Gesundheitsberatung 1450

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Pflege-Netzwerk – Schnelle Hilfe

Freiberuflich als DGKP starten – die wichtigsten Schritte

Kurz gesagt

Als freiberufliche DGKP brauchst du kein Gewerbe und keine Wirtschaftskammer. Wichtig sind: Eintragung im Gesundheitsberuferegister mit Freiberuflichkeit und Berufssitz, Meldung beim Finanzamt und bei der SVS, eine Berufshaftpflicht (empfohlen), Dokumentation und sachliche Werbung.

Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 25.10.2026.

Fachlich geprüft von DGKP Isabella Grick, GBR-Nr. 19-GBR-110919Stand der Fakten: 25.10.2026

Schritt für Schritt

  1. GBR-Registrierung

    Pflicht vor der Berufsausübung. Bei der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) für Freiberufliche, kostenlos, 5 Jahre gültig. Persönlich mit Papierformular oder online mit ID Austria. Unterlagen u. a.: Antrag, Identitäts- und Wohnsitznachweis, Qualifikationsnachweis, Passfoto, ärztliches Zeugnis, Strafregisterbescheinigung (max. 3 Monate alt). Der Antrag geht nicht per E-Mail oder Post.
    Direkt hier: Online-Registrierung mit ID Austria · Antragsformular DGKP (PDF, am Bildschirm ausfüllbar) · alle GBR-Formulare (auch MTD, Ärztliches Attest)

  2. Freiberuflichkeit und Berufssitz melden

    Pflicht. Änderungsmeldung im GBR (online mit ID Austria oder Formular an gbr@goeg.at). Frist: binnen eines Monats (laut GÖG, geprüft 26.10.2026) – z. B. bei Wechsel zu „freiberuflich“ oder neuem Berufssitz. Eine eigene Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft ist seit 01.07.2018 nicht mehr nötig. Der Berufssitz wird im öffentlichen Register angezeigt.
    Direkt hier: Änderung online melden (Login mit ID Austria) · Formular „Bekanntgabe bzw. Änderung Arbeitgeber/Berufssitz“ (PDF) · Infoseite: Wie ändere ich meine Daten? · oder per E-Mail mit GBR-Nummer an gbr@goeg.at

  3. Finanzamt

    Pflicht. Aufnahme der Tätigkeit binnen 1 Monat melden (FinanzOnline bzw. Formular Verf24).

  4. Umsatzsteuer richtig einordnen

    Heilbehandlungen freiberuflicher DGKP sind unecht umsatzsteuerfrei (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG). Leistungen ohne therapeutisches Ziel (z. B. reine Betreuung, Begleitung, Haushalt) sind nicht befreit. Mit der Steuerberatung klären.

  5. Kleinunternehmerregelung

    Für nicht befreite Leistungen gilt eine Umsatzgrenze von 55.000 € brutto pro Jahr (seit 2025). Ob befreite Heilbehandlungsumsätze mitzählen: .

  6. SVS – Neue Selbständige

    Pflichtversicherung, wenn der Gewinn über der Versicherungsgrenze liegt (2026 vorläufig 6.613,20 € pro Jahr) . Selbst melden und Geld für Nachzahlungen zurücklegen.

  7. Berufshaftpflicht

    Im GuKG wurde keine gesetzliche Pflicht gefunden – dringend empfohlen. Auf Deckung für alle angebotenen Methoden achten (auch NADA, Aromapflege, Erstverordnung), Schlüsselverlust und Tätigkeit in fremden Wohnungen.

  8. Pflegedokumentation und Verschwiegenheit

    Pflicht: Dokumentation nach § 5 GuKG (10 Jahre aufbewahren ), Verschwiegenheit nach § 6 GuKG. Mündliche ärztliche Anordnungen dokumentieren.

  9. Rechnung nach jeder Leistung

    Pflicht nach § 36 Abs. 6 GuKG: klare Honorarnote mit Name, GBR-Nr., Berufssitz, Datum, Leistung, Betrag und USt-Hinweis.

  10. Werbung nur sachlich

    § 38 GuKG: keine vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Werbung – keine Heilversprechen, keine Superlative, keine Rabattaktionen.

  11. Fortbildung

    Pflicht nach § 63 GuKG: mindestens 60 Stunden in 5 Jahren (Neufassung seit 01.09.2025 ). Bestätigungen aufheben.

  12. Datenschutz

    Du bist Verantwortliche:r für die Daten deiner Klient:innen: Datenschutzinformation beim ersten Termin, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge mit Software-Anbietern, keine Klientendaten in WhatsApp-Gruppen.

  13. Medizinprodukte verordnen

    Nach § 15a GuKG möglich: Onlinekurs (AK/ÖGK), danach SV-ID von der ÖGK.

Parktafel „Mobile Hauskrankenpflege im Dienst“

  • Was sie erlaubt: Halten und Parken auch im Halte- und Parkverbot für die Dauer der Pflege, wenn in der Nähe kein erlaubter Platz frei ist und der Verkehr nicht behindert wird (§ 24 Abs. 5a StVO).
  • Wer sie bekommt: DGKP mit aufrechter GBR-Eintragung und freiberuflichem Berufssitz im GBR.
  • Ablauf: Formular per E-Mail an gbr@goeg.at anfordern (Name und Eintragungsnummer) → ausgefüllt mit Führerscheinkopie zurück → Gebühren und einmalig 97 € Kostenbeitrag zahlen → die Tafel kommt per Post.
  • Gültigkeit: Tafeln ab 01.07.2023 mit QR-Code, gültig solange die freiberufliche Registrierung gilt.
  • Achtung: nur für konkrete Pflegefahrten. Missbrauch bis 726 € (§ 99 Abs. 3 lit. c StVO). Gilt nicht auf Privatgrund.
  • Kurzparkzonen (z. B. Graz): unklar – vorher bei der Stadt nachfragen .

GBR: Parktafel – Voraussetzungen · Kosten · GBR-Formulare

Häufige Fragen

Brauche ich ein Gewerbe oder die Wirtschaftskammer?

Nein. Die Gesundheits- und Krankenpflege ist ein Gesundheitsberuf und von der Gewerbeordnung ausgenommen. Für Tätigkeiten außerhalb der Pflege (z. B. Verkauf von Produkten, Wellness-Massage) brauchst du aber ein Gewerbe.

Gibt es Kassenverträge?

Meist wird privat verrechnet. Ob Klient:innen bei ärztlich angeordneter medizinischer Hauskrankenpflege Kosten von der Kasse zurückbekommen, ist bei der ÖGK zu erfragen . Das Pflegegeld kann für deine Leistungen verwendet werden.

Muss ich eine Berufshaftpflicht haben?

Eine gesetzliche Pflicht wurde im GuKG nicht gefunden – sie ist aber dringend empfohlen, weil du persönlich haftest.

Wer darf mich vertreten?

Nur eine DGKP mit aufrechter GBR-Eintragung. Klient:innen müssen der Datenweitergabe zustimmen. Eine schriftliche Vertretungsvereinbarung ist empfehlenswert – unser Vertretungspool hilft beim Finden.

Darf ich Pflegegeld-Gutachten erstellen?

Ja, DGKP dürfen Pflegegeld-Gutachten erstellen. Frag bei der PVA bzw. SVS nach freier Mitarbeit . Familien, die du pflegst oder berätst, darfst du nicht selbst begutachten.

Gibt es Förderungen für den Start?

Eventuell das Neugründungs-Förderungsgesetz (Beratung über die SVS) und das AMS-Gründungsprogramm, wenn du arbeitslos gemeldet bist .

Nicht allein starten

Im Pflege-Netzwerk tauschen sich freiberufliche DGKP in einer WhatsApp-Gruppe aus, vertreten einander und teilen Vorlagen (im Mitgliederbereich, „Muster – ohne Gewähr“). Die Mitgliedschaft ist kostenlos – melde dich einfach bei uns.

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Quellen

Dieser Text ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Beträge ändern sich jährlich – wir prüfen die Seite jeden Jänner.

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von uns anhand der genannten Quellen sorgfältig geprüft. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Fehler gefunden? office@pflege-netzwerk.at

Pflege-Netzwerk – Schnelle Hilfe

Plattform für freiberufliche diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. Österreichweit – gestartet in der Steiermark, unser Netzwerk wächst ständig.

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+43 681 845 54 100
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© 2026 Pflege-Netzwerk · Isabella Grick & Catrin Groß · Das Pflege-Netzwerk ist eine kostenlose Plattform zur Kontaktaufnahme und vermittelt keine Verträge. Für Angaben und Angebote sind die Mitglieder selbst verantwortlich; Leistungen vereinbaren Sie direkt mit ihnen. Bitte prüfen Sie die Berufsberechtigung (z. B. im öffentlichen Gesundheitsberuferegister) vor einer Beauftragung selbst. Auf dem Netzwerk finden Sie diplomierte Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätologie, Psychotherapie, Klinische Psychologie, Haushaltshilfe, mobile Fußpflege, mobilen Friseur, Fahrdienste und Hundebetreuung in ganz Österreich. Sie kennen jemanden, der gut zu uns passen würde? Empfehlen Sie uns gerne weiter.

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Hinweis: Die Inhalte dieser Website wurden teilweise mit Unterstützung von KI erstellt und von uns geprüft. Alle Angaben machen wir nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine persönliche Beratung durch Ärzt:innen oder die zuständigen Stellen. Für die Angaben in den Profilen sind die jeweiligen Mitglieder selbst verantwortlich.

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