Sie müssen nicht alles allein schaffen. Holen Sie sich früh Unterstützung: Beratung, stundenweise Betreuung, Tagesbetreuung oder Kurzzeitpflege. Ein kostenloser Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegeperson zeigt, was zu Hause entlastet.
Hilfe für pflegende Angehörige
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Steiermark: Ihr Bezirk (Pflegedrehscheibe)
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Offizielle Formulare zum Ausdrucken
Antippen öffnet das Formular direkt bei der zuständigen Stelle – so haben Sie immer die aktuelle Fassung. Dort drucken oder speichern. Viele Anträge gehen auch online mit ID Austria.
Pflegegeld
Angehörigenbonus
Förderung 24-Stunden-Betreuung
Pflegekarenz
Rezeptgebührenbefreiung
Behindertenpass / Parkausweis
Links geprüft am 26.10.2026 · ohne Gewähr – maßgeblich ist die Seite der zuständigen Stelle. Funktioniert ein Link oder Antrag nicht? Bitte kurz Bescheid geben: office@pflege-netzwerk.at
Tipp: Im gespeicherten PDF sind alle Links und Telefonnummern antippbar.
Wenn plötzlich Pflege nötig wird, kommen viele Fragen auf einmal. Hier finden Sie die wichtigsten offiziellen Stellen in Österreich und in der Steiermark – kurz erklärt und zum Ausdrucken. Die Informationen ersetzen keine persönliche Beratung.
Plötzlich Pflege nötig? Diese 3 Schritte helfen zuerst:
- Beraten lassen – Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks anrufen (kostenlos, siehe Punkt 1).
- Pflegegeld beantragen – formlos möglich, gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag (siehe Punkt 2).
- Pflege zu Hause organisieren – freiberufliche DGKP in Ihrem Bezirk finden.
Wobei brauchen Sie Hilfe? Tippen Sie auf Ihre Frage.
Überlegen Sie früh, wer kurzfristig einspringen kann, und schreiben Sie das Wichtigste auf (Medikamente, Ärzt:innen, Tagesablauf). Fallen Sie als Hauptpflegeperson aus, gibt es unter Voraussetzungen einen Zuschuss zur Ersatzpflege.
Kurzzeitpflege in einem Heim, Ersatzpflege zu Hause oder Urlaubspflege geben Ihnen eine Pause. Die Kosten können vom Bund bezuschusst werden.
Bei Demenz helfen Beratung, feste Abläufe und Entlastung für Angehörige. Es gibt eigene finanzielle Unterstützungen und Selbsthilfegruppen. Freiberufliche DGKP mit Schwerpunkt Demenz finden Sie über unsere Suche.
Pflegegeld gibt es in 7 Stufen, je nach Pflegebedarf in Stunden pro Monat. Der Antrag ist formlos möglich. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt den Ablauf.
Es gibt Förderungen z. B. für die 24-Stunden-Betreuung, Ersatzpflege, Pflegekurse und den Angehörigenbonus. Manche Bundesländer zahlen zusätzlich dazu.
Anträge wirken oft kompliziert. Hier finden Sie die Formulare zu den häufigsten Anträgen, je nach Thema. Manche freiberuflichen DGKP unterstützen auf Anfrage auch beim Ausfüllen – bitte vorher direkt mit der Pflegekraft klären, ob das möglich ist. Kostenlose Beratung gibt es außerdem bei den Beratungsstellen Ihres Bundeslandes.
Antrag wählen:
Pflege kann sehr belasten. Das Angehörigengespräch mit Psycholog:innen ist kostenlos, zu Hause, am Telefon oder online. In akuten Krisen: Telefonseelsorge 142, rund um die Uhr und kostenlos.
Berufstätige können Pflegefreistellung, Pflegeteilzeit oder Pflegekarenz nutzen. Während Pflegekarenz und Pflegeteilzeit gibt es Pflegekarenzgeld.
Fragen Sie schon vor der Entlassung im Spital nach dem Entlassungsmanagement: Wer versorgt zu Hause, welche Hilfsmittel braucht es? Freiberufliche DGKP übernehmen z. B. Verbandswechsel oder Infusionen nach ärztlicher Anordnung und schulen Angehörige ein.
Pflegebett, Rollator oder Badewannenlift erleichtern den Alltag. Krankenkasse und Sozialministeriumservice leisten unter Voraussetzungen Kostenersatz. DGKP mit Berechtigung dürfen bestimmte Medizinprodukte erstverordnen.
Der Austausch mit anderen Angehörigen tut gut und bringt praktische Tipps. Es gibt Selbsthilfegruppen in ganz Österreich, auch speziell zu Demenz.
Formulare & Anträge – direkt zum Formular
Tippen Sie auf ein Thema. Sie kommen direkt zu den offiziellen Formularen bzw. zum Online-Antrag (meist mit ID Austria).
Pflegegeld
Angehörigenbonus
Förderung 24-Stunden-Betreuung
Ersatzpflege
Pflegekarenz / Pflegeteilzeit
Hilfsmittel / Heilbehelfe
Medizinische Hauskrankenpflege
Rezeptgebührenbefreiung
Behindertenpass / Parkausweis
Alle Links führen zu offiziellen Stellen (Sozialversicherung, Sozialministeriumservice, oesterreich.gv.at). Stand: Oktober 2026.
Kostenlose Pflegeberatung in Ihrem Bundesland
Tippen Sie auf Ihr Bundesland – dort finden Sie die offizielle erste Anlaufstelle (in der Steiermark: die Pflegedrehscheibe).
Burgenland
Pflegeberatung Burgenland (Soziale Dienste Burgenland)
Diplomierte Pflegepersonen beraten zu mobilen Diensten, Pflegegeld, 24-Stunden-Betreuung und Heimplätzen.
Zur WebsiteKärnten
Pflegetelefon Kärnten (GPS-Büros)
Telefonische Beratung zu Pflegegeld, Hilfsmitteln, mobilen Diensten und Heimplätzen.
Zur WebsiteNiederösterreich
Oberösterreich
Sozialberatungsstellen des Landes OÖ / Pflegeinfo OÖ
Kostenlose, neutrale Beratung u.a. zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24-Stunden-Betreuung und Kurzzeitpflege.
+43 51 775 775 (Pflegehotline laut pflege.gv.at)
Zur WebsiteSalzburg
Pflegeberatung Land Salzburg
Kostenlose Pflegeberatung in jedem Bezirk, laut Landesvideo auch zu Hause möglich.
+43 662 8042 3533 (laut pflege.gv.at)
Zur WebsiteSteiermark
Pflegedrehscheibe Steiermark
Service, Case Management, Einschätzung der Pflegegeldstufe und Beratung zu Diensten, Hilfsmitteln und 24-Stunden-Betreuung.
+43 316 877 3550 (Pflegemanagement); Standorte je Bezirk
Zur WebsiteTirol
Koordinationsstellen für Pflege und Betreuung (Care Management Tirol, LIV)
Pro Bezirk Beratung zu Pflege-, Sozial- und Gesundheitsangeboten.
+43 50 504 25826 (LIV); Pflegetelefon 0800 400 160
Zur WebsiteVorarlberg
Case Management in der Betreuung und Pflege (vorarlberg.care / connexia)
Fachkräfte in der Gemeinde organisieren passende Unterstützung.
Je Gemeinde/Sprengel, Landeskontakt +43 5574 511 24179
Zur WebsiteWien
FSW-Kund:innenservice
Beratung zu Pflege und Betreuung, Hilfe bei Förderanträgen, Vermittlung von Diensten.
Zur WebsiteÖsterreichweit
Hausbesuch und Angehörigengespräch (Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege)
Diplomierte Pflegepersonen besuchen Pflegegeldbezieher:innen zu Hause; Psycholog:innen bieten bis zu 10 Gespräche für Angehörige. 050 808 2087
Gesundheitsberatung 1450
Telefonische Gesundheitsberatung durch diplomierte Pflegepersonen rund um die Uhr, keine Pflegeberatung im engeren Sinn. 1450
Pflegeberatungsstellen der Bundesländer (Übersicht)
Zentrale Liste aller Landesstellen.
{{ qa.t }}
{{ qa.a }}
Alle Themen zum Aufklappen:
Erste Anlaufstelle: kostenlose Pflegeberatung in Ihrem Bundesland
Tippen Sie auf Ihr Bundesland.
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Sozialberatungsstellen des Landes OÖ / Pflegeinfo OÖ
+43 51 775 775 (Pflegehotline laut pflege.gv.at)
Salzburg
Steiermark – Pflegedrehscheibe (mit Bezirken)
Diplomierte Pflegepersonen des Landes Steiermark beraten Sie kostenlos zu allen Fragen rund um Pflege und Betreuung: mobile Dienste, 24-Stunden-Betreuung, Pflegegeld, Hilfsmittel, Essenszustellung, Entlastung für Angehörige, Erwachsenenvertretung und mehr. Ein kostenloser Hausbesuch ist möglich.
Persönliche Beratung: Mo, Mi, Do, Fr 9–12 Uhr (bitte vorher anrufen). Telefon und E-Mail: Mo–Fr.
| Bezirk | Adresse | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Leoben | Peter-Tunner-Straße 6, 8700 Leoben | +43 316 877 7477 | pflegedrehscheibe-le@stmk.gv.at |
| Bruck-Mürzzuschlag | DDr.-Schachner-Platz 1, Zi. 313, 8680 Mürzzuschlag | +43 316 877 7472 | pflegedrehscheibe-bm@stmk.gv.at |
| Liezen | Admonterstraße 3, 8940 Liezen | +43 316 877 7478 | pflegedrehscheibe-li@stmk.gv.at |
| Murtal | Anton-Regner-Straße 2, 8720 Knittelfeld | +43 316 877 7480 | pflegedrehscheibe-mt@stmk.gv.at |
| Graz-Umgebung | Hauptstraße 151, 8141 Premstätten | +43 316 877 7474 | pflegedrehscheibe-gu@stmk.gv.at |
| Murau | Bahnhofviertel 7, 8850 Murau | +43 316 877 7479 | pflegedrehscheibe-mu@stmk.gv.at |
Alle anderen Bezirke und Graz: siehe Standortliste des Landes.
Tirol
Koordinationsstellen für Pflege und Betreuung (Care Management Tirol, LIV)
+43 50 504 25826 (LIV); Pflegetelefon 0800 400 160
Vorarlberg
Case Management in der Betreuung und Pflege (vorarlberg.care / connexia)
Je Gemeinde/Sprengel, Landeskontakt +43 5574 511 24179
Wien
Offizielle Links
- Standorte in allen Bezirken (Land Steiermark) · geprüft am 25.10.2026
- Folder Pflegedrehscheibe 2025 (PDF) · geprüft am 25.10.2026
Pflegegeld beantragen
Was ist das? Ein monatlicher Beitrag zu den Mehrkosten durch Pflege, 12-mal im Jahr. Die Höhe hängt vom Pflegebedarf in Stunden pro Monat ab (7 Stufen).
Wer bekommt es? Menschen, die wegen einer Behinderung oder Erkrankung voraussichtlich mindestens 6 Monate mehr als 65 Stunden Pflege pro Monat brauchen und in Österreich leben.
Wo beantragen? Bei der Stelle, die Ihre Pension auszahlt, z. B. Pensionsversicherung (PVA), SVS oder BVAEB. Ohne Pension ist in der Regel die Pensionsversicherung zuständig. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person, gesetzliche Vertreter:innen, Familien- und Haushaltsmitglieder oder nahestehende Personen. Geht der Antrag an die falsche Stelle, wird er weitergeleitet.
Tipp: Pflegetagebuch Schreiben Sie 1–2 Wochen vor der Begutachtung auf, wobei und wie lange Hilfe nötig ist. Das hilft bei der richtigen Einstufung.
Pflegetagebuch kostenlos herunterladen (PDF)
Was passiert dann? Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson kommt zur Begutachtung nach Hause. Danach erhalten Sie einen Bescheid. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag.
Tipp: Schreiben Sie vor der Begutachtung ein paar Tage lang auf, wobei Hilfe nötig ist (Pflegetagebuch). Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein.
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 € |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 € |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 € |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 € |
| 5 | mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand | 1.206,90 € |
| 6 | mehr als 180 Stunden + zeitlich nicht planbare Betreuung bzw. dauernde Anwesenheit (Tag und Nacht) wegen Eigen- oder Fremdgefährdung | 1.685,40 € |
| 7 | mehr als 180 Stunden + keine zielgerichteten Bewegungen der vier Gliedmaßen oder gleichzuachtender Zustand | 2.214,80 € |
Offizielle Links
- Höhe des Pflegegeldes (oesterreich.gv.at) · geprüft am 25.10.2026, Stand der Seite 01.01.2026
- Antrag auf Pflegegeld (oesterreich.gv.at) · geprüft am 25.10.2026, Stand der Seite 19.02.2026
- PVA – Pflegegeld, Online-Antrag und PDF · geprüft am 25.10.2026
- SVS – Pflegegeld
- Infoplattform des Sozialministeriums · geprüft am 25.10.2026
Pflegegeld erhöhen (Erhöhungsantrag)
Wird mehr Pflege nötig, steigt das Pflegegeld nicht automatisch. Die Erhöhung muss schriftlich beantragt werden. Bei der PVA verwenden Sie dafür dasselbe Formular wie für den Erstantrag. Danach gibt es wieder eine Begutachtung.
Tipp: Einige unserer Mitglieder bieten Beratung rund ums Pflegegeld an – Schwerpunkt „Pflegegeld-Beratung“.
Offizielle Links
- PVA – Pflegegeld · geprüft am 25.10.2026
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Wer bekommt sie? Wer Betreuung rund um die Uhr braucht und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht. Das monatliche Nettoeinkommen darf höchstens 2.500 € betragen (plus 400 € je unterhaltsberechtigter Person bzw. 600 € je unterhaltsberechtigter Person mit Behinderung). Pflegegeld, Familienbeihilfe und einige andere Leistungen zählen nicht als Einkommen. Vermögen wird bei der Bundesförderung nicht berücksichtigt.
Wie viel? Bei selbständigen Betreuungskräften 400 € pro Monat je Person, höchstens 800 € für zwei (bzw. 800 € bei einer Betreuungskraft, die mindestens 28 Tage durchgehend arbeitet). Bei unselbständigen Betreuungskräften 800 € je Person, höchstens 1.600 €.
Wo beantragen? Beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark. Verpflichtende Hausbesuche durch diplomierte Pflegepersonen gehören dazu.
Zusätzlich in der Steiermark: Wer finanziell bedürftig ist, kann bei der Bezirkshauptmannschaft eine Zuzahlung des Landes beantragen. Achtung: Hier wird Vermögen berücksichtigt.
Offizielle Links
- Förderung des Bundes (oesterreich.gv.at) · geprüft am 25.10.2026, Stand der Seite 01.01.2026
- Zuzahlung des Landes Steiermark · geprüft am 25.10.2026
24-Stunden-Betreuung: offizielle Anlaufstellen
Personenbetreuung ist eine eigene Kategorie – kein Gesundheitsberuf. Personenbetreuer:innen arbeiten mit dem Gewerbe „Personenbetreuung“. Pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten dürfen sie nur nach Anleitung und Delegation durch DGKP oder Ärzt:in übernehmen. Wenn wir Personenbetreuer:innen künftig zeigen, prüfen wir das Gewerbe im öffentlichen Gewerberegister (GISA) und zeigen die Deutschkenntnisse laut Selbstauskunft (GER-Stufe, Mindestniveau für Alltag und Notfall).
Wichtig: Für Personenbetreuung und 24-Stunden-Betreuung vermitteln wir nicht – auch nicht telefonisch oder über WhatsApp-Gruppen. „Wir fragen nach“ gilt nur für Pflege durch DGKP. Bitte wenden Sie sich an die offiziellen Stellen unten.
- Förderung (Sozialministeriumservice): bis 800 € pro Monat bei zwei selbständigen, bis 1.600 € bei zwei unselbständigen Betreuungskräften; ab Pflegegeldstufe 3; Nettoeinkommen bis 2.500 € pro Monat (plus Zuschläge für Angehörige, Vermögen zählt nicht).
- ÖQZ-24: freiwilliges Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen (3 Jahre gültig, jährliche Audits).
- WKO: Infos zum Gewerbe Personenbetreuung und mehrsprachiger Ratgeber für Betreuungskräfte.
- Pflegedrehscheibe bzw. Beratungsstelle Ihres Bundeslandes: kostenlose Beratung zu 24-Stunden-Betreuung und Alternativen.
Ausführlich: Ratgeber 24-Stunden-Betreuung
Offizielle Links
- Sozialministerium – 24-Stunden-Betreuung · laut Recherche, Stand der Seite 30.12.2025
- Förderung (oesterreich.gv.at) · geprüft am 25.10.2026
- ÖQZ-24 – zertifizierte Agenturen · laut Recherche
- WKO – Selbständige Personenbetreuer · laut Recherche, Stand 01.03.2025
- Pflegedrehscheibe Steiermark – Standorte · geprüft am 25.10.2026
Heilbehelfe und Hilfsmittel
So geht’s (ÖGK): Sie brauchen eine Verordnung von Ärztin oder Arzt. Die lösen Sie innerhalb von 30 Tagen bei einem Vertragspartner oder Fachgeschäft ein (z. B. Bandagist). Manche Produkte brauchen eine Bewilligung der ÖGK. Darum kümmert sich meist das Fachgeschäft.
Selbstbehalt 2026 (ÖGK): in der Regel 10 % der Kosten, mindestens 46,20 €. Kein Selbstbehalt u. a. für Kinder unter 15 und für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Gut zu wissen: Entsprechend qualifizierte DGKP dürfen bestimmte Medizinprodukte selbst erstverordnen. Im Profil steht dann „Erstverordnung von Medizinprodukten“.
Offizielle Links
- ÖGK – Heilbehelfe und Hilfsmittel · geprüft am 25.10.2026
- SVS-Versicherte: Leistungen bei Ihrer SVS-Landesstelle erfragen
Rufhilfe (Notrufarmband) – so kommen Sie dazu
Mit einem Knopfdruck am Armband oder an der Halskette erreichen Sie rund um die Uhr eine Notrufzentrale. Sie mieten das Gerät; ein Techniker richtet es bei Ihnen zu Hause ein.
Wer bietet es an? Unter anderem Rotes Kreuz, Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas und Samariterbund. Zum Beispiel: Rotes Kreuz Steiermark (Rufhilfe) 0800 222 144 (gratis), Hilfswerk Notruftelefon 0800 800 408 (gratis).
Was kostet es? Laut Anbietern meist etwa 25 bis 50 € im Monat, dazu eine einmalige Anschlussgebühr. Angebote vergleichen lohnt sich. Das Pflegegeld ist für pflegebedingte Mehrkosten gedacht.
Gibt es einen Zuschuss? Das hängt vom Bundesland, der Gemeinde und dem Einkommen ab – z. B. gibt es in Niederösterreich und Vorarlberg Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen. Für die Steiermark haben wir keinen Landeszuschuss gefunden. Fragen Sie bei der Gemeinde und der Pflegeberatung Ihres Bundeslandes nach.
So gehen Sie vor
- Klären: nur zu Hause oder auch unterwegs? Festnetz oder Handy-Empfang? Sturzsensor gewünscht?
- 2–3 Anbieter anrufen und Monatsmiete, Einmalkosten und Bindung vergleichen.
- Nach Zuschüssen fragen: Gemeinde, Pflegeberatung, Anbieter (Mitgliederrabatt).
- Termin zur Einrichtung vereinbaren, 2–3 Kontaktpersonen und einen Schlüssel festlegen.
- Probealarm machen – regelmäßig wiederholen, besonders nach einer Umstellung des Telefonanschlusses.
Offizielle Links
- Notrufsysteme für Senior:innen (oesterreich.gv.at) · geprüft am 26.10.2026
- Rotes Kreuz Steiermark – Rufhilfe (Folder, PDF) · geprüft am 26.10.2026; Preise beim Anbieter erfragen
- Hilfswerk – Notruftelefon · geprüft am 26.10.2026
Angehörigenbonus
Für pflegende Angehörige einer Person mit Pflegegeld ab Stufe 4: 134,30 € pro Monat (2026). Wer sich wegen der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert hat, bekommt den Bonus automatisch. Andere nahe Angehörige bekommen ihn auf Antrag: wenn sie seit mindestens einem Jahr überwiegend zu Hause pflegen und ihr Nettoeinkommen im Jahresdurchschnitt höchstens 1.710,90 € pro Monat beträgt. Zuständig ist die Stelle, die das Pflegegeld auszahlt (PVA oder SVS).
Offizielle Links
- Sozialministerium – pflegende Angehörige · geprüft am 25.10.2026, Seite aktualisiert 26.03.2026
Ersatzpflege – wenn Sie selbst einmal ausfallen
Fallen Sie als Hauptpflegeperson vorübergehend aus (z. B. wegen Krankheit, Kur oder Urlaub), gibt es vom Bund einen Zuschuss zu den Kosten der Ersatzpflege. Voraussetzung: Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend eine Person mit Pflegegeld ab Stufe 3. Bei nachweislicher Demenz oder bei Minderjährigen genügt Stufe 1. Höchstbetrag je nach Pflegestufe 1.200 bis 2.200 € pro Jahr. Bei Demenz oder Minderjährigen kommen jeweils 300 € dazu. Antrag beim Sozialministeriumservice.
Offizielle Links
- Sozialministerium – Ersatzpflege · geprüft am 25.10.2026
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Berufstätige können für die Pflege naher Angehöriger mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für 1 bis 3 Monate vereinbaren. In Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten gibt es einen Rechtsanspruch auf 2 Wochen (ohne Einigung bis zu 4 Wochen). In dieser Zeit gibt es Pflegekarenzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 551,10 € pro Monat (2026). Wichtig: Spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn beantragen. Weitere Voraussetzungen (z. B. Pflegegeldstufe der gepflegten Person) stehen unter dem Link. Für die Begleitung sterbender Angehöriger gibt es die Familienhospizkarenz.
Offizielle Links
- Pflegekarenzgeld (oesterreich.gv.at) · geprüft am 25.10.2026, Stand der Seite 01.01.2026
- Sozialministerium – Überblick · geprüft am 25.10.2026
Kostenlose Unterstützung für pflegende Angehörige
- Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegeperson (im Auftrag des Sozialministeriums, für Pflegegeldbezieher:innen): praktische Tipps zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastung.
- Angehörigengespräch mit Psycholog:innen, zu Hause, telefonisch oder online, bei Bedarf bis zu 10 Termine.
Beides kostenlos unter 050 808 2087.
Offizielle Links
- Sozialministerium – Hausbesuch und Angehörigengespräch · geprüft am 25.10.2026
Hospiz- und Palliativbegleitung
Mobile Palliativteams unterstützen zu Hause, gemeinsam mit Hausärzt:in und Pflege. Eine Übersicht über Teams und Palliativstationen steht in der Linksammlung des Landes.
Hospizverein Steiermark – ehrenamtliche Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen, auch für Kinder. Für Betroffene kostenlos. Zentrale: 0316 39 15 70-0 (vom Land Steiermark in seiner Linksammlung geführt).
Regionalteams laut hospiz-stmk.at, z. B. Leoben 0664 87 08 808 · Bruck an der Mur 0664 39 61 210 · Kapfenberg 0676 92 64 414 · Liezen und Umgebung 0664 56 56 564
Offizielle Links
- Linksammlung des Landes Steiermark (Palliativteams) · geprüft am 25.10.2026
- Hospizverein Steiermark · geprüft am 25.10.2026
Essen auf Rädern / Essenszustellung
Das Angebot ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Am schnellsten erfahren Sie es so:
- Gemeindeamt Ihres Wohnorts anrufen – viele Gemeinden organisieren die Zustellung selbst oder mit einer Organisation.
- Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks fragen (Punkt 1).
- Anbieter laut Linksammlung des Landes Steiermark (siehe Links).
Rotes Kreuz Steiermark: Tel. +43 50 1445 10000 · Tabelle „Essen auf Rädern je Gemeinde“
Offizielle Links
- Rotes Kreuz Steiermark – Essenszustellung · geprüft am 25.10.2026
- Volkshilfe Steiermark – Essen Zuhause · geprüft am 25.10.2026
Mobile Pflege- und Betreuungsdienste, Tagesbetreuung
Hauskrankenpflege, Heimhilfe und Tagesbetreuung werden in der Steiermark von regionalen Organisationen angeboten. Übersicht des Landes:
Offizielle Links
- Mobile Pflege- und Betreuungsdienste · geprüft am 25.10.2026
- Tagesbetreuung für ältere Menschen · laut Land-Linksammlung
- Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz · laut Land-Linksammlung
Weitere Anlaufstellen: mobile Dienste
Mobile Hauskrankenpflege und Heimhilfe bieten in der Steiermark regionale Organisationen an, zum Beispiel Rotes Kreuz, Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas oder Sozialmedizinischer Pflegedienst (SMP). Welche Organisation in Ihrer Gemeinde zuständig ist, zeigt die Übersicht des Landes. Die Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks berät Sie dazu kostenlos.
Pflegeberatung in Ihrem Bundesland
Offizielle Links
- Mobile Pflege- und Betreuungsdienste – Land Steiermark · geprüft am 25.10.2026
Hausärztin oder Hausarzt finden
Unsicher, wohin? 1450 berät rund um die Uhr, wo Sie die passende Hilfe bekommen.
Offizielle Links
- Ordinationssuche der Ärztekammer für Steiermark · geprüft am 25.10.2026
- Ärztliche Bereitschaftsdienste (Wochenende/Feiertag) · geprüft am 25.10.2026
Rechte, Vertretung, Beschwerden
Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht: Infos zur Beantragung auf pflege.gv.at.
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark (Anliegen und Beschwerden zu Spital, Pflegeheim und Pflege): Friedrichgasse 9, 8010 Graz, Tel. +43 316 877-3350, ppo@stmk.gv.at
Offizielle Links
- Erwachsenenvertretung (pflege.gv.at) · geprüft am 25.10.2026
- PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark · geprüft am 25.10.2026
Bald im Netzwerk – die nächsten Bereiche
Pflegesuchende und pflegende Angehörige brauchen oft ein ganzes Unterstützungsnetzwerk, damit sie möglichst lange zu Hause leben können und Angehörige entlastet werden. Deshalb erweitern wir das Netzwerk Schritt für Schritt – in dieser Reihenfolge. Die Eintragung ist kostenlos. Wir zeigen nur Personen mit geprüfter Berechtigung (Register oder Gewerbe) und vermitteln nicht.
- Haushaltshilfe / Alltagsbegleitungbald
- Mobile Fußpflege (Gewerbe Fußpflege)bald
- Physiotherapiebald
- Ergotherapiebald
- Demenzbegleitung / stundenweise Betreuungbald
- Sozial- und Pflegeberatungbald
- Fahr- und Begleitdienste (nur mit Konzession)bald
- 24-Stunden-Betreuung / Ersatzbetreuung (Personenbetreuung)bald
- Psychologische Unterstützungbald
- Logopädie / Diätologiebald
- Essen auf Rädernbald
- Sanitätshaus / Rehatechnikbald
- Wohnraumanpassungbald
- Mobiler Friseurbald
- Hospiz- und Palliativbegleitungbald
- Tierbetreuungin Vorbereitung
Nicht vorgesehen: Heimhilfe als freiberufliche Kategorie (gesetzlich nicht vorgesehen), „medizinische Fußpflege“ als Bezeichnung (nicht zulässig), Krankentransporte. Fahrdienste nur mit Konzession.
Jetzt kostenlos eintragenPflege-Netzwerk · www.pflege-netzwerk.at/infos-angehoerige · Stand: 25.10.2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – bitte bei der jeweiligen Stelle nachfragen. Beträge gelten für 2026.
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von uns anhand der genannten Quellen sorgfältig geprüft. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Fehler gefunden? office@pflege-netzwerk.at












