Notfall 144 · Gesundheitsberatung 1450

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Pflege-Netzwerk – Schnelle Hilfe

Hilfe für pflegende Angehörige

Fertige PDFs zum Herunterladen

Kurzübersicht
1 Seite – das Wichtigste
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Pflegetagebuch
3 Seiten – für die Begutachtung
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Ausführlicher Wegweiser
4 Seiten – alle Themen
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Oder nur bestimmte Themen drucken

Tippen Sie die Themen an, die Sie brauchen. Dann „Auswahl drucken“ – im Druckfenster können Sie auch „Als PDF speichern“ wählen.

Ihr Bundesland – nur diese Beratungsstelle wird mitgedruckt:

Steiermark: Ihr Bezirk (Pflegedrehscheibe)

Das wird gedruckt:

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Pflegedrehscheibe: {{ selPd }}

Offizielle Formulare zum Ausdrucken

Antippen öffnet das Formular direkt bei der zuständigen Stelle – so haben Sie immer die aktuelle Fassung. Dort drucken oder speichern. Viele Anträge gehen auch online mit ID Austria.

Links geprüft am 26.10.2026 · ohne Gewähr – maßgeblich ist die Seite der zuständigen Stelle. Funktioniert ein Link oder Antrag nicht? Bitte kurz Bescheid geben: office@pflege-netzwerk.at

Wenn plötzlich Pflege nötig wird, kommen viele Fragen auf einmal. Hier finden Sie die wichtigsten offiziellen Stellen in Österreich und in der Steiermark – kurz erklärt und zum Ausdrucken. Die Informationen ersetzen keine persönliche Beratung.

Plötzlich Pflege nötig? Diese 3 Schritte helfen zuerst:

  1. Beraten lassen – Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks anrufen (kostenlos, siehe Punkt 1).
  2. Pflegegeld beantragen – formlos möglich, gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag (siehe Punkt 2).
  3. Pflege zu Hause organisieren – freiberufliche DGKP in Ihrem Bezirk finden.
DGKP finden

Wobei brauchen Sie Hilfe? Tippen Sie auf Ihre Frage.

Anträge wirken oft kompliziert. Hier finden Sie die Formulare zu den häufigsten Anträgen, je nach Thema. Manche freiberuflichen DGKP unterstützen auf Anfrage auch beim Ausfüllen – bitte vorher direkt mit der Pflegekraft klären, ob das möglich ist. Kostenlose Beratung gibt es außerdem bei den Beratungsstellen Ihres Bundeslandes.

Antrag wählen:

Fragen Sie schon vor der Entlassung im Spital nach dem Entlassungsmanagement: Wer versorgt zu Hause, welche Hilfsmittel braucht es? Freiberufliche DGKP übernehmen z. B. Verbandswechsel oder Infusionen nach ärztlicher Anordnung und schulen Angehörige ein.

Formulare & Anträge – direkt zum Formular

Tippen Sie auf ein Thema. Sie kommen direkt zu den offiziellen Formularen bzw. zum Online-Antrag (meist mit ID Austria).

Pflegegeld
Pflegegeld: Antrag, Erhöhung, Weitergewährung (online)PVA · Online mit ID Austria · Ein Formular für Antrag, Erhöhungsantrag und Weitergewährung bei Pensionsversicherung; für den elektronischen Versand ist ID Austria nötig.Pflegegeld-Anträge (ausfüllbare PDFs)PVA · PDF-Formular · Ausfüllbare PDF-Formulare zum Ausdrucken und Einsenden.Pflegegeld: Auszahlung / Fortsetzung des Verfahrens (online)PVA · Online mit ID Austria · Für die Fortsetzung des Verfahrens, zum Beispiel nach dem Tod der pflegebedürftigen Person.Pflegegeld: Antrag (SVS)SVS · Infoseite mit Formular · Antragsseite der SVS für Selbständige und Bauern mit Formular; ein eigener Erhöhungsantrag wurde nicht gefunden, bitte prüfen.Antrag auf (Erhöhung) Pflegegeld (BVAEB)BVAEB · PDF-Formular · Dasselbe PDF gilt für Neuantrag und Erhöhung; einen Online-Antrag nennt die BVAEB nicht.Pflegegeld: Antrag auf Zuerkennung/Erhöhung/Weitergewährung (Formularübersicht)oesterreich.gv.at · Infoseite mit Formular · Bundesweite Übersicht, die zum richtigen Träger (PVA, SVS, BVAEB) führt.Antrag auf Pflegegeld (Verfahrensinfo)oesterreich.gv.at · Infoseite mit Formular · Erklärt, dass der Antrag auch formlos gestellt werden kann und der Träger dann ein Formular schickt.
Angehörigenbonus
Förderung 24-Stunden-Betreuung
Ersatzpflege
Pflegekarenz / Pflegeteilzeit
Hilfsmittel / Heilbehelfe
Medizinische Hauskrankenpflege
Rezeptgebührenbefreiung
Behindertenpass / Parkausweis
Heizkostenzuschuss (Beispiel Land)

Alle Links führen zu offiziellen Stellen (Sozialversicherung, Sozialministeriumservice, oesterreich.gv.at). Stand: Oktober 2026.

Kostenlose Pflegeberatung in Ihrem Bundesland

Tippen Sie auf Ihr Bundesland – dort finden Sie die offizielle erste Anlaufstelle (in der Steiermark: die Pflegedrehscheibe).

Burgenland

Pflegeberatung Burgenland (Soziale Dienste Burgenland)

Diplomierte Pflegepersonen beraten zu mobilen Diensten, Pflegegeld, 24-Stunden-Betreuung und Heimplätzen.

+43 5 09 44 1111

Zur Website
Kärnten

Pflegetelefon Kärnten (GPS-Büros)

Telefonische Beratung zu Pflegegeld, Hilfsmitteln, mobilen Diensten und Heimplätzen.

0720 788 999

Zur Website
Niederösterreich

NÖ Pflege-Hotline

Telefonische Erstberatung des Landes zu Pflege und Betreuung.

+43 2742 9005 9095

Zur Website
Oberösterreich

Sozialberatungsstellen des Landes OÖ / Pflegeinfo OÖ

Kostenlose, neutrale Beratung u.a. zu Pflegegeld, mobilen Diensten, 24-Stunden-Betreuung und Kurzzeitpflege.

+43 51 775 775 (Pflegehotline laut pflege.gv.at)

Zur Website
Salzburg

Pflegeberatung Land Salzburg

Kostenlose Pflegeberatung in jedem Bezirk, laut Landesvideo auch zu Hause möglich.

+43 662 8042 3533 (laut pflege.gv.at)

Zur Website
Steiermark

Pflegedrehscheibe Steiermark

Service, Case Management, Einschätzung der Pflegegeldstufe und Beratung zu Diensten, Hilfsmitteln und 24-Stunden-Betreuung.

+43 316 877 3550 (Pflegemanagement); Standorte je Bezirk

Zur Website
Tirol

Koordinationsstellen für Pflege und Betreuung (Care Management Tirol, LIV)

Pro Bezirk Beratung zu Pflege-, Sozial- und Gesundheitsangeboten.

+43 50 504 25826 (LIV); Pflegetelefon 0800 400 160

Zur Website
Vorarlberg

Case Management in der Betreuung und Pflege (vorarlberg.care / connexia)

Fachkräfte in der Gemeinde organisieren passende Unterstützung.

Je Gemeinde/Sprengel, Landeskontakt +43 5574 511 24179

Zur Website
Wien

FSW-Kund:innenservice

Beratung zu Pflege und Betreuung, Hilfe bei Förderanträgen, Vermittlung von Diensten.

01 24 5 24

Zur Website

Österreichweit

Hausbesuch und Angehörigengespräch (Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege)

Diplomierte Pflegepersonen besuchen Pflegegeldbezieher:innen zu Hause; Psycholog:innen bieten bis zu 10 Gespräche für Angehörige. 050 808 2087

Gesundheitsberatung 1450

Telefonische Gesundheitsberatung durch diplomierte Pflegepersonen rund um die Uhr, keine Pflegeberatung im engeren Sinn. 1450

Pflegeberatungsstellen der Bundesländer (Übersicht)

Zentrale Liste aller Landesstellen.

Alle Themen zum Aufklappen:

Erste Anlaufstelle: kostenlose Pflegeberatung in Ihrem Bundesland

Tippen Sie auf Ihr Bundesland.

Burgenland

Pflegeberatung Burgenland (Soziale Dienste Burgenland)

+43 5 09 44 1111

Website der Beratungsstelle

Kärnten

Pflegetelefon Kärnten (GPS-Büros)

0720 788 999

Website der Beratungsstelle

Niederösterreich

NÖ Pflege-Hotline

+43 2742 9005 9095

Website der Beratungsstelle

Oberösterreich

Sozialberatungsstellen des Landes OÖ / Pflegeinfo OÖ

+43 51 775 775 (Pflegehotline laut pflege.gv.at)

Website der Beratungsstelle

Salzburg

Pflegeberatung Land Salzburg

+43 662 8042 3533 (laut pflege.gv.at)

Website der Beratungsstelle

Steiermark – Pflegedrehscheibe (mit Bezirken)

Diplomierte Pflegepersonen des Landes Steiermark beraten Sie kostenlos zu allen Fragen rund um Pflege und Betreuung: mobile Dienste, 24-Stunden-Betreuung, Pflegegeld, Hilfsmittel, Essenszustellung, Entlastung für Angehörige, Erwachsenenvertretung und mehr. Ein kostenloser Hausbesuch ist möglich.

Persönliche Beratung: Mo, Mi, Do, Fr 9–12 Uhr (bitte vorher anrufen). Telefon und E-Mail: Mo–Fr.

Pflegedrehscheiben (Auswahl, laut Folder 2025)
BezirkAdresseTelefonE-Mail
LeobenPeter-Tunner-Straße 6, 8700 Leoben+43 316 877 7477pflegedrehscheibe-le@stmk.gv.at
Bruck-MürzzuschlagDDr.-Schachner-Platz 1, Zi. 313, 8680 Mürzzuschlag+43 316 877 7472pflegedrehscheibe-bm@stmk.gv.at
LiezenAdmonterstraße 3, 8940 Liezen+43 316 877 7478pflegedrehscheibe-li@stmk.gv.at
MurtalAnton-Regner-Straße 2, 8720 Knittelfeld+43 316 877 7480pflegedrehscheibe-mt@stmk.gv.at
Graz-UmgebungHauptstraße 151, 8141 Premstätten+43 316 877 7474pflegedrehscheibe-gu@stmk.gv.at
MurauBahnhofviertel 7, 8850 Murau+43 316 877 7479pflegedrehscheibe-mu@stmk.gv.at

Alle anderen Bezirke und Graz: siehe Standortliste des Landes.

Tirol

Koordinationsstellen für Pflege und Betreuung (Care Management Tirol, LIV)

+43 50 504 25826 (LIV); Pflegetelefon 0800 400 160

Website der Beratungsstelle

Vorarlberg

Case Management in der Betreuung und Pflege (vorarlberg.care / connexia)

Je Gemeinde/Sprengel, Landeskontakt +43 5574 511 24179

Website der Beratungsstelle

Wien

FSW-Kund:innenservice

01 24 5 24

Website der Beratungsstelle

Offizielle Links

Pflegegeld beantragen

Was ist das? Ein monatlicher Beitrag zu den Mehrkosten durch Pflege, 12-mal im Jahr. Die Höhe hängt vom Pflegebedarf in Stunden pro Monat ab (7 Stufen).

Wer bekommt es? Menschen, die wegen einer Behinderung oder Erkrankung voraussichtlich mindestens 6 Monate mehr als 65 Stunden Pflege pro Monat brauchen und in Österreich leben.

Wo beantragen? Bei der Stelle, die Ihre Pension auszahlt, z. B. Pensionsversicherung (PVA), SVS oder BVAEB. Ohne Pension ist in der Regel die Pensionsversicherung zuständig. Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person, gesetzliche Vertreter:innen, Familien- und Haushaltsmitglieder oder nahestehende Personen. Geht der Antrag an die falsche Stelle, wird er weitergeleitet.

Tipp: Pflegetagebuch Schreiben Sie 1–2 Wochen vor der Begutachtung auf, wobei und wie lange Hilfe nötig ist. Das hilft bei der richtigen Einstufung.

Pflegetagebuch kostenlos herunterladen (PDF)

Was passiert dann? Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson kommt zur Begutachtung nach Hause. Danach erhalten Sie einen Bescheid. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag.

Tipp: Schreiben Sie vor der Begutachtung ein paar Tage lang auf, wobei Hilfe nötig ist (Pflegetagebuch). Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein.

Pflegegeld 2026 (monatlich, netto)
StufePflegebedarf pro MonatBetrag
1mehr als 65 Stunden206,20 €
2mehr als 95 Stunden380,30 €
3mehr als 120 Stunden592,60 €
4mehr als 160 Stunden888,50 €
5mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand1.206,90 €
6mehr als 180 Stunden + zeitlich nicht planbare Betreuung bzw. dauernde Anwesenheit (Tag und Nacht) wegen Eigen- oder Fremdgefährdung1.685,40 €
7mehr als 180 Stunden + keine zielgerichteten Bewegungen der vier Gliedmaßen oder gleichzuachtender Zustand2.214,80 €

Offizielle Links

Pflegegeld erhöhen (Erhöhungsantrag)

Wird mehr Pflege nötig, steigt das Pflegegeld nicht automatisch. Die Erhöhung muss schriftlich beantragt werden. Bei der PVA verwenden Sie dafür dasselbe Formular wie für den Erstantrag. Danach gibt es wieder eine Begutachtung.

Tipp: Einige unserer Mitglieder bieten Beratung rund ums Pflegegeld an – Schwerpunkt „Pflegegeld-Beratung“.

Offizielle Links

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Wer bekommt sie? Wer Betreuung rund um die Uhr braucht und Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht. Das monatliche Nettoeinkommen darf höchstens 2.500 € betragen (plus 400 € je unterhaltsberechtigter Person bzw. 600 € je unterhaltsberechtigter Person mit Behinderung). Pflegegeld, Familienbeihilfe und einige andere Leistungen zählen nicht als Einkommen. Vermögen wird bei der Bundesförderung nicht berücksichtigt.

Wie viel? Bei selbständigen Betreuungskräften 400 € pro Monat je Person, höchstens 800 € für zwei (bzw. 800 € bei einer Betreuungskraft, die mindestens 28 Tage durchgehend arbeitet). Bei unselbständigen Betreuungskräften 800 € je Person, höchstens 1.600 €.

Wo beantragen? Beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark. Verpflichtende Hausbesuche durch diplomierte Pflegepersonen gehören dazu.

Zusätzlich in der Steiermark: Wer finanziell bedürftig ist, kann bei der Bezirkshauptmannschaft eine Zuzahlung des Landes beantragen. Achtung: Hier wird Vermögen berücksichtigt.

Offizielle Links

24-Stunden-Betreuung: offizielle Anlaufstellen

Personenbetreuung ist eine eigene Kategorie – kein Gesundheitsberuf. Personenbetreuer:innen arbeiten mit dem Gewerbe „Personenbetreuung“. Pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten dürfen sie nur nach Anleitung und Delegation durch DGKP oder Ärzt:in übernehmen. Wenn wir Personenbetreuer:innen künftig zeigen, prüfen wir das Gewerbe im öffentlichen Gewerberegister (GISA) und zeigen die Deutschkenntnisse laut Selbstauskunft (GER-Stufe, Mindestniveau für Alltag und Notfall).

Wichtig: Für Personenbetreuung und 24-Stunden-Betreuung vermitteln wir nicht – auch nicht telefonisch oder über WhatsApp-Gruppen. „Wir fragen nach“ gilt nur für Pflege durch DGKP. Bitte wenden Sie sich an die offiziellen Stellen unten.

  • Förderung (Sozialministeriumservice): bis 800 € pro Monat bei zwei selbständigen, bis 1.600 € bei zwei unselbständigen Betreuungskräften; ab Pflegegeldstufe 3; Nettoeinkommen bis 2.500 € pro Monat (plus Zuschläge für Angehörige, Vermögen zählt nicht).
  • ÖQZ-24: freiwilliges Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen (3 Jahre gültig, jährliche Audits).
  • WKO: Infos zum Gewerbe Personenbetreuung und mehrsprachiger Ratgeber für Betreuungskräfte.
  • Pflegedrehscheibe bzw. Beratungsstelle Ihres Bundeslandes: kostenlose Beratung zu 24-Stunden-Betreuung und Alternativen.

Ausführlich: Ratgeber 24-Stunden-Betreuung

Offizielle Links

Heilbehelfe und Hilfsmittel

So geht’s (ÖGK): Sie brauchen eine Verordnung von Ärztin oder Arzt. Die lösen Sie innerhalb von 30 Tagen bei einem Vertragspartner oder Fachgeschäft ein (z. B. Bandagist). Manche Produkte brauchen eine Bewilligung der ÖGK. Darum kümmert sich meist das Fachgeschäft.

Selbstbehalt 2026 (ÖGK): in der Regel 10 % der Kosten, mindestens 46,20 €. Kein Selbstbehalt u. a. für Kinder unter 15 und für Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Gut zu wissen: Entsprechend qualifizierte DGKP dürfen bestimmte Medizinprodukte selbst erstverordnen. Im Profil steht dann „Erstverordnung von Medizinprodukten“.

Offizielle Links

Rufhilfe (Notrufarmband) – so kommen Sie dazu

Mit einem Knopfdruck am Armband oder an der Halskette erreichen Sie rund um die Uhr eine Notrufzentrale. Sie mieten das Gerät; ein Techniker richtet es bei Ihnen zu Hause ein.

Wer bietet es an? Unter anderem Rotes Kreuz, Hilfswerk, Volkshilfe, Caritas und Samariterbund. Zum Beispiel: Rotes Kreuz Steiermark (Rufhilfe) 0800 222 144 (gratis), Hilfswerk Notruftelefon 0800 800 408 (gratis).

Was kostet es? Laut Anbietern meist etwa 25 bis 50 € im Monat, dazu eine einmalige Anschlussgebühr. Angebote vergleichen lohnt sich. Das Pflegegeld ist für pflegebedingte Mehrkosten gedacht.

Gibt es einen Zuschuss? Das hängt vom Bundesland, der Gemeinde und dem Einkommen ab – z. B. gibt es in Niederösterreich und Vorarlberg Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen. Für die Steiermark haben wir keinen Landeszuschuss gefunden. Fragen Sie bei der Gemeinde und der Pflegeberatung Ihres Bundeslandes nach.

So gehen Sie vor

  1. Klären: nur zu Hause oder auch unterwegs? Festnetz oder Handy-Empfang? Sturzsensor gewünscht?
  2. 2–3 Anbieter anrufen und Monatsmiete, Einmalkosten und Bindung vergleichen.
  3. Nach Zuschüssen fragen: Gemeinde, Pflegeberatung, Anbieter (Mitgliederrabatt).
  4. Termin zur Einrichtung vereinbaren, 2–3 Kontaktpersonen und einen Schlüssel festlegen.
  5. Probealarm machen – regelmäßig wiederholen, besonders nach einer Umstellung des Telefonanschlusses.

Offizielle Links

Angehörigenbonus

Für pflegende Angehörige einer Person mit Pflegegeld ab Stufe 4: 134,30 € pro Monat (2026). Wer sich wegen der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- oder weiterversichert hat, bekommt den Bonus automatisch. Andere nahe Angehörige bekommen ihn auf Antrag: wenn sie seit mindestens einem Jahr überwiegend zu Hause pflegen und ihr Nettoeinkommen im Jahresdurchschnitt höchstens 1.710,90 € pro Monat beträgt. Zuständig ist die Stelle, die das Pflegegeld auszahlt (PVA oder SVS).

Offizielle Links

Ersatzpflege – wenn Sie selbst einmal ausfallen

Fallen Sie als Hauptpflegeperson vorübergehend aus (z. B. wegen Krankheit, Kur oder Urlaub), gibt es vom Bund einen Zuschuss zu den Kosten der Ersatzpflege. Voraussetzung: Sie pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend eine Person mit Pflegegeld ab Stufe 3. Bei nachweislicher Demenz oder bei Minderjährigen genügt Stufe 1. Höchstbetrag je nach Pflegestufe 1.200 bis 2.200 € pro Jahr. Bei Demenz oder Minderjährigen kommen jeweils 300 € dazu. Antrag beim Sozialministeriumservice.

Offizielle Links

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Berufstätige können für die Pflege naher Angehöriger mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für 1 bis 3 Monate vereinbaren. In Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten gibt es einen Rechtsanspruch auf 2 Wochen (ohne Einigung bis zu 4 Wochen). In dieser Zeit gibt es Pflegekarenzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 551,10 € pro Monat (2026). Wichtig: Spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn beantragen. Weitere Voraussetzungen (z. B. Pflegegeldstufe der gepflegten Person) stehen unter dem Link. Für die Begleitung sterbender Angehöriger gibt es die Familienhospizkarenz.

Offizielle Links

Kostenlose Unterstützung für pflegende Angehörige

  • Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegeperson (im Auftrag des Sozialministeriums, für Pflegegeldbezieher:innen): praktische Tipps zu Pflege, Hilfsmitteln und Entlastung.
  • Angehörigengespräch mit Psycholog:innen, zu Hause, telefonisch oder online, bei Bedarf bis zu 10 Termine.

Beides kostenlos unter 050 808 2087.

Offizielle Links

Hospiz- und Palliativbegleitung

Mobile Palliativteams unterstützen zu Hause, gemeinsam mit Hausärzt:in und Pflege. Eine Übersicht über Teams und Palliativstationen steht in der Linksammlung des Landes.

Hospizverein Steiermark – ehrenamtliche Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen, auch für Kinder. Für Betroffene kostenlos. Zentrale: 0316 39 15 70-0 (vom Land Steiermark in seiner Linksammlung geführt).

Regionalteams laut hospiz-stmk.at, z. B. Leoben 0664 87 08 808 · Bruck an der Mur 0664 39 61 210 · Kapfenberg 0676 92 64 414 · Liezen und Umgebung 0664 56 56 564

Offizielle Links

Essen auf Rädern / Essenszustellung

Das Angebot ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Am schnellsten erfahren Sie es so:

  1. Gemeindeamt Ihres Wohnorts anrufen – viele Gemeinden organisieren die Zustellung selbst oder mit einer Organisation.
  2. Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks fragen (Punkt 1).
  3. Anbieter laut Linksammlung des Landes Steiermark (siehe Links).

Rotes Kreuz Steiermark: Tel. +43 50 1445 10000 · Tabelle „Essen auf Rädern je Gemeinde“

Offizielle Links

Mobile Pflege- und Betreuungsdienste, Tagesbetreuung

Hauskrankenpflege, Heimhilfe und Tagesbetreuung werden in der Steiermark von regionalen Organisationen angeboten. Übersicht des Landes:

Offizielle Links

Weitere Anlaufstellen: mobile Dienste

Mobile Hauskrankenpflege und Heimhilfe bieten in der Steiermark regionale Organisationen an, zum Beispiel Rotes Kreuz, Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas oder Sozialmedizinischer Pflegedienst (SMP). Welche Organisation in Ihrer Gemeinde zuständig ist, zeigt die Übersicht des Landes. Die Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks berät Sie dazu kostenlos.

Pflegeberatung in Ihrem Bundesland

Offizielle Links

Hausärztin oder Hausarzt finden

Unsicher, wohin? 1450 berät rund um die Uhr, wo Sie die passende Hilfe bekommen.

Offizielle Links

Rechte, Vertretung, Beschwerden

Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht: Infos zur Beantragung auf pflege.gv.at.

PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark (Anliegen und Beschwerden zu Spital, Pflegeheim und Pflege): Friedrichgasse 9, 8010 Graz, Tel. +43 316 877-3350, ppo@stmk.gv.at

Offizielle Links

Bald im Netzwerk – die nächsten Bereiche

Pflegesuchende und pflegende Angehörige brauchen oft ein ganzes Unterstützungsnetzwerk, damit sie möglichst lange zu Hause leben können und Angehörige entlastet werden. Deshalb erweitern wir das Netzwerk Schritt für Schritt – in dieser Reihenfolge. Die Eintragung ist kostenlos. Wir zeigen nur Personen mit geprüfter Berechtigung (Register oder Gewerbe) und vermitteln nicht.

  1. Haushaltshilfe / Alltagsbegleitungbald
  2. Mobile Fußpflege (Gewerbe Fußpflege)bald
  3. Physiotherapiebald
  4. Ergotherapiebald
  5. Demenzbegleitung / stundenweise Betreuungbald
  6. Sozial- und Pflegeberatungbald
  7. Fahr- und Begleitdienste (nur mit Konzession)bald
  8. 24-Stunden-Betreuung / Ersatzbetreuung (Personenbetreuung)bald
  9. Psychologische Unterstützungbald
  10. Logopädie / Diätologiebald
  11. Essen auf Rädernbald
  12. Sanitätshaus / Rehatechnikbald
  13. Wohnraumanpassungbald
  14. Mobiler Friseurbald
  15. Hospiz- und Palliativbegleitungbald
  16. Tierbetreuungin Vorbereitung

Nicht vorgesehen: Heimhilfe als freiberufliche Kategorie (gesetzlich nicht vorgesehen), „medizinische Fußpflege“ als Bezeichnung (nicht zulässig), Krankentransporte. Fahrdienste nur mit Konzession.

Jetzt kostenlos eintragen

Pflege-Netzwerk · www.pflege-netzwerk.at/infos-angehoerige · Stand: 25.10.2026 · Alle Angaben ohne Gewähr – bitte bei der jeweiligen Stelle nachfragen. Beträge gelten für 2026.

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von uns anhand der genannten Quellen sorgfältig geprüft. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Fehler gefunden? office@pflege-netzwerk.at

Pflege-Netzwerk – Schnelle Hilfe

Plattform für freiberufliche diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. Österreichweit – gestartet in der Steiermark, unser Netzwerk wächst ständig.

Roseggergasse 4, 8793 Trofaiach
+43 681 845 54 100
office@pflege-netzwerk.at

Für Familien

Rechtliches

© 2026 Pflege-Netzwerk · Isabella Grick & Catrin Groß · Das Pflege-Netzwerk ist eine kostenlose Plattform zur Kontaktaufnahme und vermittelt keine Verträge. Für Angaben und Angebote sind die Mitglieder selbst verantwortlich; Leistungen vereinbaren Sie direkt mit ihnen. Bitte prüfen Sie die Berufsberechtigung (z. B. im öffentlichen Gesundheitsberuferegister) vor einer Beauftragung selbst. Auf dem Netzwerk finden Sie diplomierte Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätologie, Psychotherapie, Klinische Psychologie, Haushaltshilfe, mobile Fußpflege, mobilen Friseur, Fahrdienste und Hundebetreuung in ganz Österreich. Sie kennen jemanden, der gut zu uns passen würde? Empfehlen Sie uns gerne weiter.

Fehler gefunden oder funktioniert ein Link oder Antrag nicht? Bitte geben Sie uns kurz Bescheid: office@pflege-netzwerk.at – danke!

Hinweis: Die Inhalte dieser Website wurden teilweise mit Unterstützung von KI erstellt und von uns geprüft. Alle Angaben machen wir nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine persönliche Beratung durch Ärzt:innen oder die zuständigen Stellen. Für die Angaben in den Profilen sind die jeweiligen Mitglieder selbst verantwortlich.

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