24-Stunden-Betreuung – Kosten, Förderung und Voraussetzungen
Kurz gesagt
Für die 24-Stunden-Betreuung gibt es vom Sozialministeriumservice bis zu 800 € pro Monat (zwei selbständige Betreuungskräfte) bzw. 1.600 € (zwei unselbständige). Voraussetzungen sind unter anderem Pflegegeld ab Stufe 3 und ein Nettoeinkommen bis 2.500 € pro Monat. Vermögen zählt bei dieser Förderung nicht.
Fachlich geprüft von DGKP Isabella Grick, GBR-Nr. 19-GBR-110919Stand der Fakten: 25.10.2026
Wichtig: Das Pflege-Netzwerk vermittelt keine Betreuungskräfte – auch nicht telefonisch oder über WhatsApp. Auf dieser Seite finden Sie die offiziellen Stellen. Personenbetreuung wird bei uns künftig als eigene, klar gekennzeichnete Kategorie gezeigt (kein Gesundheitsberuf).
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?
Feste Preise gibt es nicht. Die Kosten setzen sich meist zusammen aus dem Honorar der Betreuungskräfte, bei Agenturen einem Organisations- oder Vermittlungsentgelt, Fahrtkosten sowie Kost und Logis im Haushalt. Agenturen müssen ihre Kosten in einem Kostenblatt offenlegen – verlangen Sie es vor Vertragsabschluss und vergleichen Sie. [konkrete Beträge: offen – nicht recherchiert]
Förderung des Bundes
- Höhe: 400 € pro Monat je selbständiger Betreuungskraft (höchstens 800 €; 800 € auch bei einer Kraft, die mindestens 28 Tage durchgehend arbeitet), 800 € je unselbständiger Kraft (höchstens 1.600 €).
- Pflegegeld: ab Stufe 3, Bedarf an Betreuung rund um die Uhr.
- Einkommen: bis 2.500 € netto pro Monat, plus 400 € je unterhaltsberechtigter Person bzw. 600 € bei Behinderung. Pflegegeld zählt nicht als Einkommen, Vermögen wird nicht berücksichtigt.
- Betreuungskraft: theoretische Ausbildung ähnlich der Heimhilfe, oder 6 Monate sachgerechte Betreuung, oder Delegation pflegerischer Tätigkeiten durch DGKP oder Ärzt:in.
- Antrag: beim Sozialministeriumservice. Verpflichtende Hausbesuche durch diplomierte Pflegepersonen gehören zur Förderung.
In der Steiermark gibt es zusätzlich eine Zuzahlung des Landes bei finanzieller Bedürftigkeit (Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft; hier zählt das Vermögen). Andere Bundesländer haben eigene Regeln – fragen Sie bei der Beratungsstelle Ihres Landes nach.
Wie finde ich eine seriöse Betreuung?
- Agenturen brauchen das Gewerbe „Organisation von Personenbetreuung“. Prüfen Sie es kostenlos im Gewerberegister GISA.
- ÖQZ-24 ist ein freiwilliges Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen (3 Jahre gültig, jährliche Audits).
- Selbständige Betreuer:innen brauchen das Gewerbe „Personenbetreuung“ – ebenfalls im GISA prüfbar.
- Beratung: Die Pflegedrehscheibe bzw. die Beratungsstelle Ihres Bundeslandes berät kostenlos, auch zu Alternativen.
Betreuung ist nicht Pflege – beides ist wichtig
Personenbetreuer:innen unterstützen im Alltag: Haushalt, Gesellschaft, Begleitung, Hilfe bei der Lebensführung. Pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten (z. B. Medikamente geben, Insulin, Verbände) dürfen sie nur nach Anleitung und Delegation durch DGKP oder Ärzt:in übernehmen. Eine freiberufliche DGKP kann Betreuungskräfte einschulen, Pflegevisiten machen und beim Pflegegeldantrag helfen.
DGKP für Einschulung und Pflegevisiten finden
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?
Bis 800 € pro Monat bei zwei selbständigen, bis 1.600 € bei zwei unselbständigen Betreuungskräften.
Ab welcher Pflegegeldstufe gibt es die Förderung?
Ab Pflegegeldstufe 3, wenn Betreuung rund um die Uhr nötig ist.
Zählt mein Vermögen?
Bei der Bundesförderung nicht. Bei Zuzahlungen der Länder (z. B. Steiermark) kann das Vermögen berücksichtigt werden.
Was darf eine Betreuungskraft – und was nur die DGKP?
Betreuung im Alltag darf die Betreuungskraft. Pflegerische und ärztliche Tätigkeiten nur nach Delegation durch DGKP oder Ärzt:in, im Einzelfall und nach Anleitung.
Vermittelt das Pflege-Netzwerk Betreuungskräfte?
Nein. Wir sind ein kostenloses Verzeichnis. Für 24-Stunden-Betreuung wenden Sie sich bitte an die offiziellen Stellen oder an geprüfte Agenturen.
Quellen
- 24-Stunden-Betreuung – Sozialministerium, Stand der Seite 30.12.2025 (laut Recherche)
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung – oesterreich.gv.at, Stand 01.01.2026, geprüft 25.10.2026
- Zuzahlung Land Steiermark – Land Steiermark, geprüft 25.10.2026
- ÖQZ-24 – Österreichisches Qualitätszertifikat, laut Recherche
- GISA – Gewerberegister-Abfrage – laut Recherche
Dieser Text ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Beträge ändern sich jährlich – wir prüfen die Seite jeden Jänner.
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von uns anhand der genannten Quellen sorgfältig geprüft. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Fehler gefunden? office@pflege-netzwerk.at












