Registrierung im Gesundheitsberuferegister geprüft
Pflege und Unterstützung zu Hause – in ganz Österreich
Die kostenlose Anlaufstelle für Pflege, Betreuung und Unterstützung zu Hause. Österreichweit – gestartet in der Steiermark, unser Netzwerk wächst ständig.
Wobei brauchen Sie Unterstützung?
Pflegesuchende und pflegende Angehörige brauchen oft ein ganzes Unterstützungsnetzwerk, damit sie möglichst lange zu Hause leben können und Angehörige entlastet werden. Tippen Sie auf einen Bereich.
Wobei freiberufliche DGKP helfen können – Hauskrankenpflege privat
Die angebotenen Leistungen und Schwerpunkte unterscheiden sich je nach Pflegeperson. Bitte sehen Sie sich das jeweilige Profil an und klären Sie vor der Terminvereinbarung, ob die gewünschte Leistung angeboten werden kann. Besondere Qualifikationen werden im Profil gesondert angeführt. Nicht alle DGKP geben alles in ihrem Profil an. Fragen Sie daher gerne auch bei der DGKP in Ihrem Ort nach, ob sie die gewünschte Leistung übernimmt – auch wenn sie nicht im Profil steht. Es kann gut sein, dass sie es macht.
- Medizinische Hauskrankenpflege – nach ärztlicher Anordnung, z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Infusionen, Blutabnahmen, Dauerkatheter setzen und wechseln
- Pflegehandlungen & Körperpflege – Grundpflege, Unterstützung oder Begleitung bei der Körperpflege
- Wundmanagement – Versorgung und Beratung bei chronischen Wunden
- Pflegeberatung – Was brauchen wir zu Hause? Welche Hilfsmittel? Wie gehen wir mit dem Pflegegeld um?
- Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen – z. B. Pflegegeld – nach Rücksprache mit der Pflegekraft
- Schulung von Angehörigen – z. B. Lagern, Mobilisieren, Körperpflege
- Begleitung der 24-Stunden-Betreuung – Einschulung, Qualitätsvisiten, Anleitung
- Palliativ- und Hospizpflege – Begleitung in der letzten Lebensphase, gemeinsam mit Hausärzt:in und Palliativteam
- Begleitung zu Arztbesuchen, Einkäufe und Besorgungen – je nach Vereinbarung
- Komplementäre Pflege – z. B. atemstimulierende Einreibung, basale Stimulation, Aromapflege, Kinästhetik; NADA-Ohrakupunktur (5-Punkte-Protokoll, Nadeln nach ärztlicher Anordnung) – wenn die DGKP dafür ausgebildet ist
- Erstverordnung bestimmter Medizinprodukte – wenn die DGKP dafür qualifiziert ist
Alles individuell mit der Pflegekraft abklärbar. Medizinische Maßnahmen erfolgen nach ärztlicher Anordnung. Freiberufliche DGKP ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.
Kosten: Die Leistungen der Pflegekräfte sind privat zu bezahlen (z. B. auch aus dem Pflegegeld). Eine Förderung bzw. einen Kostenzuschuss der Krankenkasse gibt es nur für medizinische Hauskrankenpflege nach ärztlicher Anordnung.
Medizinische Hauskrankenpflege: So bekommen Sie einen Kostenzuschuss
Die Krankenkasse (ÖGK) zahlt nur für medizinische Pflege, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzt oder verkürzt – z. B. Injektionen, Infusionen, Wundversorgung, Katheter-, Stoma- oder Sondenpflege.
Nicht gefördert: Körperpflege, Betreuung und Haushalt sind privat zu bezahlen – dafür ist gegebenenfalls das Pflegegeld gedacht.
- Die Ärztin oder der Arzt verordnet die medizinische Hauskrankenpflege schriftlich (Diagnose, welche Behandlung, Adresse).
- Die Pflegekraft kommt und schreibt jeden Hausbesuch mit Datum, Leistung und Dauer auf.
- Sie bezahlen die Rechnung zuerst selbst und bekommen eine Original-Honorarnote mit „Betrag erhalten“, Unterschrift und Stempel.
- Sie reichen Verordnung, Honorarnote und Ihre Bankverbindung bei der ÖGK ein und bekommen einen Kostenzuschuss.
- Dauert die Pflege länger als 4 Wochen, braucht es rechtzeitig (spätestens am 24. Tag) eine Verlängerung mit ärztlicher Anordnung und Bewilligung.
Der Zuschuss ist ein Pauschalbetrag pro Hausbesuch und deckt meist nur einen Teil der Kosten. Laut ÖGK: 10,50 € bis 45 Minuten, plus 3,60 € je weitere Viertelstunde. In manchen Bundesländern gelten eigene Regeln. Genaue Auskunft gibt Ihre ÖGK-Kundenservicestelle – Infos der ÖGK zur medizinischen Hauskrankenpflege.
In 4 einfachen Schritten Mitglied werden – online, kostenlos. Du arbeitest freiberuflich in Pflege oder Betreuung? Die Anmeldung geht online und ist einfach.
Jetzt kostenlos anmeldenSie kennen jemanden, der gut zu uns passen würde – oder der Hilfe sucht? Empfehlen Sie uns gerne weiter.
Einfach antippen und den Link verschicken:
Keine passende Pflegekraft gefunden?
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns – nicht alle Mitglieder stellen sich auf der Website vor. Wir fragen in unserem Netzwerk nach, ob jemand Zeit für Sie hat.
Erreichbarkeit: Nicht immer können wir sofort abheben – wir rufen so schnell wie möglich zurück. Es kann auch einmal etwas länger dauern.
Gilt ausschließlich für Pflege durch DGKP – nicht für andere Berufsgruppen wie Physiotherapie. Für Personenbetreuung und 24-Stunden-Betreuung vermitteln wir nicht – siehe die offiziellen Anlaufstellen unter „Hilfe für pflegende Angehörige“.
Häufige Fragen
Ist das Pflege-Netzwerk ein Pflegedienst?
Nein. Wir sind eine kostenlose Plattform, auf der sich freiberufliche DGKP vorstellen. Wir vermitteln keine Verträge. Leistungen, Termine und Kosten vereinbaren Sie direkt mit der Pflegeperson.
Was kostet eine Krankenschwester für zu Hause?
Die Suche ist kostenlos. Das Honorar legt jede freiberufliche DGKP selbst fest – fragen Sie beim ersten Gespräch nach Kosten und Anfahrt. Die Leistungen der Pflegekräfte sind privat zu bezahlen (z. B. auch aus dem Pflegegeld). Eine Förderung bzw. einen Kostenzuschuss der Krankenkasse gibt es nur für medizinische Hauskrankenpflege nach ärztlicher Anordnung.
Wer hilft bei Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt?
Freiberufliche DGKP übernehmen z. B. Verbandswechsel, Infusionen oder Körperpflege und schulen Angehörige ein. Geben Sie oben Ihren Ort ein – oder rufen Sie uns an, wir fragen in unserem Netzwerk nach. Kostenlose Beratung gibt es auch bei der Pflegedrehscheibe Ihres Bezirks bzw. Ihres Bundeslandes.
Was heißt „im Gesundheitsberuferegister geprüft“?
Wir kontrollieren vor der Aufnahme die Eintragung im öffentlichen Gesundheitsberuferegister (gbr-public.ehealth.gv.at). Das bestätigt die Berufsberechtigung, ist aber keine Bewertung der Arbeitsqualität.
Mehr Antworten: Hilfe für pflegende Angehörige · Pflegegeld beantragen · 24-Stunden-Betreuung
Lebensbedrohlicher Notfall? Rufnummer 144 (Rettung) oder 112. Gesundheitsberatung: 1450. Eine Anfrage über das Netzwerk ersetzt keine Notfallversorgung.












