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Pflege-Netzwerk – Schnelle Hilfe

Pflegegeld beantragen 2026 – Schritt für Schritt

Kurz gesagt

Pflegegeld beantragen Sie bei der Stelle, die Ihre Pension auszahlt – meist bei der Pensionsversicherung (PVA). Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von voraussichtlich mindestens 6 Monaten und mehr als 65 Stunden pro Monat. 2026 beträgt das Pflegegeld zwischen 206,20 € (Stufe 1) und 2.214,80 € (Stufe 7) pro Monat.

Fachlich geprüft von DGKP Isabella Grick, GBR-Nr. 19-GBR-110919Stand der Fakten: 25.10.2026

In 5 Schritten zum Pflegegeld

  1. Antrag stellen
    Formlos möglich, schriftlich oder online. Bei der PVA gibt es einen Online-Antrag und ein PDF-Formular. Den Antrag stellen die pflegebedürftige Person, gesetzliche Vertreter:innen, Familien- oder Haushaltsmitglieder oder nahestehende Personen. Ein Antrag an die falsche Stelle wird weitergeleitet.Antrag auf Pflegegeld (oesterreich.gv.at) ↗PVA: Formulare & Online-Antrag ↗
  2. Formular und Befunde zurückschicken
    Sie bekommen ein Formular, in dem Sie angeben, wobei Hilfe nötig ist. Legen Sie vorhandene Arzt- und Spitalsbefunde bei.PVA: Formulare für Pflegegeld ↗
  3. Pflegetagebuch führen
    Schreiben Sie einige Tage lang auf, wobei und wie lange Hilfe nötig ist – vom Aufstehen bis zur Nacht. Unsere kostenlose Vorlage hilft dabei.

    Pflegetagebuch kostenlos herunterladen (PDF)

  4. Begutachtung zu Hause
    Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson (DGKP) kommt zum Hausbesuch. Eine vertraute Person darf dabei sein.PVA: Infos zum Pflegegeld ↗
  5. Bescheid
    Sie erhalten einen Bescheid mit der Pflegegeldstufe. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag und wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt, 12-mal im Jahr.Pflegegeld – pflege.gv.at ↗Höhe des Pflegegeldes (oesterreich.gv.at) ↗

Pflegegeld 2026: Höhe aller Stufen

Pflegegeld 2026, monatlich netto (Quelle: oesterreich.gv.at, Stand der Seite 01.01.2026)
StufePflegebedarf pro MonatBetrag
1mehr als 65 Stunden206,20 €
2mehr als 95 Stunden380,30 €
3mehr als 120 Stunden592,60 €
4mehr als 160 Stunden888,50 €
5mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand1.206,90 €
6mehr als 180 Stunden + zeitlich nicht planbare Betreuung bzw. dauernde Anwesenheit wegen Eigen- oder Fremdgefährdung1.685,40 €
7mehr als 180 Stunden + keine zielgerichteten Bewegungen der vier Gliedmaßen oder gleichzuachtender Zustand2.214,80 €

Pflegegeld erhöhen

Wird mehr Pflege nötig, steigt das Pflegegeld nicht automatisch. Sie müssen die Erhöhung schriftlich beantragen – bei derselben Stelle wie beim Erstantrag, bei der PVA mit demselben Formular. Danach folgt wieder eine Begutachtung. Ein aktuelles Pflegetagebuch hilft.

So läuft die Begutachtung ab

Die Begutachtung findet zu Hause statt. Gutachten dürfen Ärzt:innen oder DGKP erstellen. Bitten Sie eine vertraute Person, dabei zu sein. Halten Sie Befunde, Medikamentenliste und Pflegetagebuch bereit und schildern Sie einen normalen Tag – auch, was nicht mehr allein geht.

Bei Menschen mit schwerer Demenz gibt es einen Erschwerniszuschlag (ab dem 15. Geburtstag pauschal 45 Stunden pro Monat, laut oesterreich.gv.at, geprüft am 26.10.2026).

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Pflegegeld-Mappe für Angehörige

Eine Mappe, die Sie beim Pflegegeld-Antrag und bei der Begutachtung unterstützt. Als Download für wenige Euro. Der Preis folgt, sobald der Shop eingerichtet ist.

Muster und Hilfe zur Vorbereitung, ohne Gewähr. Ersetzt keine Rechtsberatung.

Interesse? Schreiben Sie uns

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Menschen, die wegen einer Behinderung oder Erkrankung voraussichtlich mindestens 6 Monate mehr als 65 Stunden Pflege pro Monat brauchen und in Österreich leben.

Wo beantrage ich Pflegegeld?

Bei der Stelle, die Ihre Pension auszahlt, z. B. PVA, SVS oder BVAEB. Ohne Pension ist in der Regel die Pensionsversicherung zuständig.

Wird Pflegegeld rückwirkend bezahlt?

Nein. Es gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag. Darum lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.

Wer kommt zur Begutachtung?

Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP). Eine vertraute Person darf dabei sein.

Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Im Bescheid steht, wie und bis wann Sie dagegen vorgehen können (Klage beim Arbeits- und Sozialgericht, innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides, laut oesterreich.gv.at, geprüft am 26.10.2026). Kostenlose Beratung bieten z. B. die Arbeiterkammer und die Pflegedrehscheibe.

Kann mir eine DGKP beim Antrag helfen?

Ja. Einige unserer Mitglieder unterstützen auf Anfrage beim Ausfüllen von Anträgen und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung – bitte vorher mit der Pflegekraft klären. Wer Sie selbst pflegt oder berät, darf Sie aber nicht begutachten.

Quellen

Dieser Text ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Beträge ändern sich jährlich – wir prüfen die Seite jeden Jänner.

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von uns anhand der genannten Quellen sorgfältig geprüft. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Fehler gefunden? office@pflege-netzwerk.at

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Fehler gefunden oder funktioniert ein Link oder Antrag nicht? Bitte geben Sie uns kurz Bescheid: office@pflege-netzwerk.at – danke!

Hinweis: Die Inhalte dieser Website wurden teilweise mit Unterstützung von KI erstellt und von uns geprüft. Alle Angaben machen wir nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine persönliche Beratung durch Ärzt:innen oder die zuständigen Stellen. Für die Angaben in den Profilen sind die jeweiligen Mitglieder selbst verantwortlich.

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