Pflegegeld beantragen 2026 – Schritt für Schritt
Kurz gesagt
Pflegegeld beantragen Sie bei der Stelle, die Ihre Pension auszahlt – meist bei der Pensionsversicherung (PVA). Voraussetzung ist ein Pflegebedarf von voraussichtlich mindestens 6 Monaten und mehr als 65 Stunden pro Monat. 2026 beträgt das Pflegegeld zwischen 206,20 € (Stufe 1) und 2.214,80 € (Stufe 7) pro Monat.
Fachlich geprüft von DGKP Isabella Grick, GBR-Nr. 19-GBR-110919Stand der Fakten: 25.10.2026
In 5 Schritten zum Pflegegeld
- Antrag stellen
Formlos möglich, schriftlich oder online. Bei der PVA gibt es einen Online-Antrag und ein PDF-Formular. Den Antrag stellen die pflegebedürftige Person, gesetzliche Vertreter:innen, Familien- oder Haushaltsmitglieder oder nahestehende Personen. Ein Antrag an die falsche Stelle wird weitergeleitet.Antrag auf Pflegegeld (oesterreich.gv.at) ↗PVA: Formulare & Online-Antrag ↗ - Formular und Befunde zurückschicken
Sie bekommen ein Formular, in dem Sie angeben, wobei Hilfe nötig ist. Legen Sie vorhandene Arzt- und Spitalsbefunde bei.PVA: Formulare für Pflegegeld ↗ - Pflegetagebuch führen
Schreiben Sie einige Tage lang auf, wobei und wie lange Hilfe nötig ist – vom Aufstehen bis zur Nacht. Unsere kostenlose Vorlage hilft dabei. - Begutachtung zu Hause
Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson (DGKP) kommt zum Hausbesuch. Eine vertraute Person darf dabei sein.PVA: Infos zum Pflegegeld ↗ - Bescheid
Sie erhalten einen Bescheid mit der Pflegegeldstufe. Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag und wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt, 12-mal im Jahr.Pflegegeld – pflege.gv.at ↗Höhe des Pflegegeldes (oesterreich.gv.at) ↗
Pflegegeld 2026: Höhe aller Stufen
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | mehr als 65 Stunden | 206,20 € |
| 2 | mehr als 95 Stunden | 380,30 € |
| 3 | mehr als 120 Stunden | 592,60 € |
| 4 | mehr als 160 Stunden | 888,50 € |
| 5 | mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand | 1.206,90 € |
| 6 | mehr als 180 Stunden + zeitlich nicht planbare Betreuung bzw. dauernde Anwesenheit wegen Eigen- oder Fremdgefährdung | 1.685,40 € |
| 7 | mehr als 180 Stunden + keine zielgerichteten Bewegungen der vier Gliedmaßen oder gleichzuachtender Zustand | 2.214,80 € |
Pflegegeld erhöhen
Wird mehr Pflege nötig, steigt das Pflegegeld nicht automatisch. Sie müssen die Erhöhung schriftlich beantragen – bei derselben Stelle wie beim Erstantrag, bei der PVA mit demselben Formular. Danach folgt wieder eine Begutachtung. Ein aktuelles Pflegetagebuch hilft.
So läuft die Begutachtung ab
Die Begutachtung findet zu Hause statt. Gutachten dürfen Ärzt:innen oder DGKP erstellen. Bitten Sie eine vertraute Person, dabei zu sein. Halten Sie Befunde, Medikamentenliste und Pflegetagebuch bereit und schildern Sie einen normalen Tag – auch, was nicht mehr allein geht.
Bei Menschen mit schwerer Demenz gibt es einen Erschwerniszuschlag (ab dem 15. Geburtstag pauschal 45 Stunden pro Monat, laut oesterreich.gv.at, geprüft am 26.10.2026).
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Muster und Hilfe zur Vorbereitung, ohne Gewähr. Ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Menschen, die wegen einer Behinderung oder Erkrankung voraussichtlich mindestens 6 Monate mehr als 65 Stunden Pflege pro Monat brauchen und in Österreich leben.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Wird Pflegegeld rückwirkend bezahlt?
Nein. Es gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag. Darum lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.
Wer kommt zur Begutachtung?
Eine Ärztin, ein Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP). Eine vertraute Person darf dabei sein.
Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?
Im Bescheid steht, wie und bis wann Sie dagegen vorgehen können (Klage beim Arbeits- und Sozialgericht, innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides, laut oesterreich.gv.at, geprüft am 26.10.2026). Kostenlose Beratung bieten z. B. die Arbeiterkammer und die Pflegedrehscheibe.
Kann mir eine DGKP beim Antrag helfen?
Ja. Einige unserer Mitglieder unterstützen auf Anfrage beim Ausfüllen von Anträgen und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung – bitte vorher mit der Pflegekraft klären. Wer Sie selbst pflegt oder berät, darf Sie aber nicht begutachten.
Quellen
- Höhe des Pflegegeldes – oesterreich.gv.at, Stand der Seite 01.01.2026, geprüft 25.10.2026
- Antrag auf Pflegegeld – oesterreich.gv.at, Stand 19.02.2026
- Pflegegeld – Online-Antrag – Pensionsversicherung, geprüft 25.10.2026
- Pflegegeld – Infoplattform des Sozialministeriums
Dieser Text ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Beträge ändern sich jährlich – wir prüfen die Seite jeden Jänner.
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und von uns anhand der genannten Quellen sorgfältig geprüft. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Fehler gefunden? office@pflege-netzwerk.at












