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Unterstützungsfinder: in 6 Fragen zur passenden Hilfe
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Orientierungshilfe, keine Diagnose; keine Garantie für sofortige Versorgung. Das ist keine Vermittlung: Sie nehmen selbst Kontakt auf.
Welche Situation passt?
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„bald“ heißt: In diesem Bereich ist noch niemand im Netzwerk eingetragen.
Kosten: Die Leistungen der Pflegekräfte sind privat zu bezahlen (z. B. auch aus dem Pflegegeld). Eine Förderung bzw. einen Kostenzuschuss der Krankenkasse gibt es nur für medizinische Hauskrankenpflege nach ärztlicher Anordnung.
Medizinische Hauskrankenpflege: So bekommen Sie einen Kostenzuschuss
Die Krankenkasse (ÖGK) zahlt nur für medizinische Pflege, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzt oder verkürzt – z. B. Injektionen, Infusionen, Wundversorgung, Katheter-, Stoma- oder Sondenpflege.
Nicht gefördert: Körperpflege, Betreuung und Haushalt sind privat zu bezahlen – dafür ist gegebenenfalls das Pflegegeld gedacht.
- Die Ärztin oder der Arzt verordnet die medizinische Hauskrankenpflege schriftlich (Diagnose, welche Behandlung, Adresse).
- Die Pflegekraft kommt und schreibt jeden Hausbesuch mit Datum, Leistung und Dauer auf.
- Sie bezahlen die Rechnung zuerst selbst und bekommen eine Original-Honorarnote mit „Betrag erhalten“, Unterschrift und Stempel.
- Sie reichen Verordnung, Honorarnote und Ihre Bankverbindung bei der ÖGK ein und bekommen einen Kostenzuschuss.
- Dauert die Pflege länger als 4 Wochen, braucht es rechtzeitig (spätestens am 24. Tag) eine Verlängerung mit ärztlicher Anordnung und Bewilligung.
Der Zuschuss ist ein Pauschalbetrag pro Hausbesuch und deckt meist nur einen Teil der Kosten. Laut ÖGK: 10,50 € bis 45 Minuten, plus 3,60 € je weitere Viertelstunde. In manchen Bundesländern gelten eigene Regeln. Genaue Auskunft gibt Ihre ÖGK-Kundenservicestelle – Infos der ÖGK zur medizinischen Hauskrankenpflege.
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Medizinische Hauskrankenpflege: So bekommen Sie einen Kostenzuschuss
Die Krankenkasse (ÖGK) zahlt nur für medizinische Pflege, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzt oder verkürzt – z. B. Injektionen, Infusionen, Wundversorgung, Katheter-, Stoma- oder Sondenpflege.
Nicht gefördert: Körperpflege, Betreuung und Haushalt sind privat zu bezahlen – dafür ist gegebenenfalls das Pflegegeld gedacht.
- Die Ärztin oder der Arzt verordnet die medizinische Hauskrankenpflege schriftlich (Diagnose, welche Behandlung, Adresse).
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Der Zuschuss ist ein Pauschalbetrag pro Hausbesuch und deckt meist nur einen Teil der Kosten. Laut ÖGK: 10,50 € bis 45 Minuten, plus 3,60 € je weitere Viertelstunde. In manchen Bundesländern gelten eigene Regeln. Genaue Auskunft gibt Ihre ÖGK-Kundenservicestelle – Infos der ÖGK zur medizinischen Hauskrankenpflege.
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Die Krankenkasse (ÖGK) zahlt nur für medizinische Pflege, die einen Krankenhausaufenthalt ersetzt oder verkürzt – z. B. Injektionen, Infusionen, Wundversorgung, Katheter-, Stoma- oder Sondenpflege.
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Alle Bereiche A–E
„im Netzwerk“ heißt: Hier gibt es bereits Mitglieder. „bald“ heißt: Wir suchen noch Anbieter:innen.
Pflege & Gesundheit
- Diplomierte Pflege (DGKP), Hauskrankenpflegeim Netzwerk
- Physiotherapiebald
- Ergotherapiebald
- Logopädiebald
- Diätologiebald
- Psychotherapie / Klinische Psychologiebald
- Heilmassage (nach ärztlicher Anordnung)bald
- Musiktherapiebald
Betreuung & Entlastung
- Personenbetreuung, stundenweisebald
- 24-Stunden-Betreuung (keine Vermittlung durch uns)bald
- Demenzbegleitungbald
- Ersatzbetreuungbald
Haushalt & Alltag
- Haushaltshilfe / Reinigungshilfebald
- Wäsche und Bügelnbald
- Alltagsbegleitungbald
- Tierbetreuungbald
- Mobile Fußpflegebald
- Mobiler Friseurbald
- Essen auf Rädernbald
- Fahr- und Begleitdienste (mit Konzession)bald
- Tierbetreuungin Vorbereitung
Hilfsmittel & Wohnen
- Sanitätshaus / Rehatechnikbald
- Wohnraumanpassung, barrierefreies Wohnenbald
- Erstverordnung von Medizinprodukten durch DGKPim Netzwerk
Beratung & Organisation
- Pflegeberatung (durch unsere DGKP)im Netzwerk
- Sozialberatungbald
- Angehörigenberatungbald
- Psychologische Unterstützungbald
- Hospiz- und Trauerbegleitungbald
Gesund & aktiv
- Sturzvorbeugung & Seniorengymnastikbald
- Gedächtnistrainingbald
- Kinästhetik – Bewegen lernen für Angehörigebald
- Massage, Shiatsu, Tuina An Mobald
- Humanenergetikbald
- Yoga, Qi Gong & Bewegungbald
Ergänzende Angebote – sie ersetzen keine ärztliche oder pflegerische Behandlung.
Nicht das Richtige dabei?
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns – nicht alle Mitglieder stellen sich auf der Website vor. Wir fragen in unserem Netzwerk nach, ob jemand Zeit für Sie hat.
Erreichbarkeit: Nicht immer können wir sofort abheben – wir rufen so schnell wie möglich zurück. Es kann auch einmal etwas länger dauern.
Gilt ausschließlich für Pflege durch DGKP – nicht für andere Berufsgruppen wie Physiotherapie. Für Personenbetreuung und 24-Stunden-Betreuung vermitteln wir nicht – siehe die offiziellen Anlaufstellen unter „Hilfe für pflegende Angehörige“.
Lebensbedrohlicher Notfall? Rufnummer 144 (Rettung) oder 112. Gesundheitsberatung: 1450. Eine Anfrage über das Netzwerk ersetzt keine Notfallversorgung.












